Chrysler, General Motorsand Lehman Brothers are examples of quick company sales in insolvency proceedings without an insolvency administrator in the USA. The transaction model has long been part of restructuring practice there. The growing importance of the German Eigenverwaltung leads to the question of whether the model can be transferred to German law and what opportunities and risks exist in this regard.
Chrysler, General Motorsand Lehman Brothers are examples of quick company sales in insolvency proceedings without an insolvency administrator in the USA. The transaction model has long been part of restructuring practice there. The growing importance of the German
Eigenverwaltung leads to the question of whether the model can be transferred to German law and what opportunities and risks exist in this regard.
Table of contents:
EinleitungA. Untersuchungsanlass und Untersuchungsgegenstand
B. Methodik
C. Gang der Untersuchung
Kapitel 1 - Konzeptionelle Grundlagen und Interessenkonflikte A. Konzeptionelle Grundlagen
I. Ziele und Funktion des Insolvenzrechts
II. Bankruptcy Governance
III. Zwischenergebnis
B. Die übertragende Sanierung in Deutschland und 363 Sales in den USA
I. US-amerikanischer Debtor-in-Possession und deutsche Eigenverwaltung
II. Übertragende Sanierung und 363 Sale
III. Zwischenergebnis
C. Die Interessen der Beteiligten
I. Interessen der Geschäftsleitung
II. Interessen der Gesellschafter
III. Das Verhältnis der Geschäftsleitung zum Unternehmen bzw. Unternehmensträger
IV. Die Gläubiger
D. Zusammenfassung
Kapitel 2 - Die Überwachung und Kontrolle des Schuldners und seiner GeschäftsleitungA. Die gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane
I. Vorüberlegungen
II. Grundlagen der gesellschaftsrechtlichen Einflussnahme auf die Geschäftsleitung in der Insolvenz
III. § 179a AktG sowie Holzmüller und Gelatine
IV. Zeitlicher Anwendungsbereich von § 276a InsO
V. Sachlicher Anwendungsbereich von § 276a InsO
VI. Ergebnis und Zusammenfassung zu A
B. Die Gläubigerorgane
I. Vorüberlegungen
II. Allgemeine Aufgaben und Möglichkeiten der Einflussnahme
III. Entscheidung über den Verkauf des Unternehmens
IV. Insolvenzzweckwidrigkeit
V. Gifting und Stimmvereinbarungen
VI. Willensbildung der Gläubigerorgane
VII. Ergebnis zu B. und Vorschlag de lege ferenda
C. Sachwalter und Examiner
I. Vorüberlegungen
II. Bestellung
III. Aufgaben und Kompetenzen
IV. Die Aufsicht des Insolvenzgerichts über Sachwalter und Examiner
V. Ergebnis zu C.
D. Zusammenfassung
Kapitel 3 - Die Haftung bei der übertragenden Sanierung in der EigenverwaltungA. Die Haftung des Schuldners
I. Sinnhaftigkeit der Schuldnerhaftung
II. Vertragliche Pflichtverletzungen und Garantiehaftung
III. Deliktische Haftung
IV. Insolvenzrechtliche Haftung
V. Zwischenergebnis
B. Die Haftung der Geschäftsleitung
I. Vorüberlegungen
II. Haftungsvoraussetzungen
C. Die Haftung der Gläubiger
I. Haftung von Mitgliedern des Creditors' Committee/Gläubigerausschusses
II. Keine Haftung von Akteuren der Gläubigerversammlung
III. Ergebnis
D. Die Haftung des Sachwalters
I. Pflichtverletzung
II. Verschulden
III. Schadensersatz und Geltendmachung
E. Zusammenfassung