Despite sexuality having been depicted in diverse cultures throughout the ages, pornography is essentially a term of the modern Western world shaped by outmoded legal prohibitions that served to protect morality. In this study, Anja Schmidt shows how criminal law on pornography should be designed to ensure sexual autonomy. Emphasising that German criminal law has so far provided inadequate protection against image-based sexual abuse, she develops a timelier set of legal policy proposals.
Despite sexuality having been depicted in diverse cultures throughout the ages, pornography is essentially a term of the modern Western world shaped by outmoded legal prohibitions that served to protect morality. In this study, Anja Schmidt shows how criminal law on pornography should be designed to ensure sexual autonomy. Emphasising that German criminal law has so far provided inadequate protection against image-based sexual abuse, she develops a timelier set of legal policy proposals.
Table of contents:
A. Einleitung I. Ausgangspunkt
II. Fragestellung
III. Verortung innerhalb des Paradigmenwechsels der Pornographieforschung
IV. Forschungsstand zur strafrechtlichen Regulierung von Pornographie
V. Methodik der Untersuchung
VI. Gang der Untersuchung
VII. Zentrale Begriffe
B. PornographieI. Was eigentlich ist Pornographie?
II. Phänomene der Gegenwart
III. Das Pornographiestrafrecht
IV. Strafrechtliche Pornographiebegriffe
V. Weitere strafrechtliche Verbote in Bezug auf sexualbezogene Inhalte
VI. Sexualbezogene Inhalte statt Pornographie
C. Sexuelle SelbstbestimmungI. Sexualität
II. Sexualität und Recht
III. Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
IV. Erste Überlegungen zu einer Systematik der strafrechtlichen Regulierung des Herstellens und Nutzens sexualbezogener Inhalte
D. Unbefugtes Herstellen und Nutzen von Inhalten, die eine andere Person sexualbezogen wiedergebenI. Recht einer Person auf das selbstbestimmte Herstellen und Nutzen von Inhalten, die sie sexualbezogen wiedergeben.
II. Erscheinungsformen des unbefugten Herstellens und Nutzens persönlicher sexualbezogener Inhalte
III. Strafwürdigkeit
IV. Kritik des geltenden Rechts
V. Leitlinien für die rechtliche Regulierung
E. Gefährliche Einflüsse sexualbezogener InhalteI. Einordnung empirischer Forschung zu Wirkung und Nutzung von sexuell expliziten Inhalten
II. Schutz Minderjähriger vor den Einflüssen sexuell expliziter Inhalte
III. Schutz vor sexueller Gewalt aufgrund der Nutzung sexuell expliziter Inhalte
IV. Schutz vor geschlechterstereotypen Fremdzuweisungen
F. Aufdrängen sexualbezogener Inhalte als eine Form sexueller BelästigungI. Verletzung des Rechts, unter bestimmten Umständen nicht mit Sexualität konfrontiert zu werden, als sexuelle Belästigung
II. Empirische Daten
III. Strafwürdigkeit
IV. Kritik des geltenden Rechts
V. Leitlinien für die rechtliche Regulierung
G. Zusammenfassung: Neuordnung des Strafrechts hinsichtlich sexualbezogener Inhalte I. Von Pornographie zu sexualbezogenen Inhalten
II. Konkretisierung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung hinsichtlich sexualbezogener Inhalte
III. Unbefugtes Herstellen und Nutzen von Inhalten, die eine andere Person sexualbezogen wiedergeben
IV. Gefährliche Einflüsse sexuell expliziter Inhalte auf die Nutzer:innen
V. Aufdrängen sexualbezogener Inhalte als eine Form sexueller Belästigung
VI. Fazit: Neuregelung von Straftatbeständen in Bezug auf sexualbezogene Inhalte innerhalb des Sexualstrafrechts unter Verzicht auf den Begriff der Pornographie