Germany's basic law does not contain any fundamental social rights and thus no right to housing. Yet as Pia Lange demonstrates in this study, the social state principle implies that the state does indeed have a special responsibility to provide a reasonable amount of housing for the populace.
Germany's basic law does not contain any fundamental social rights and thus no right to housing. Yet as Pia Lange demonstrates in this study, the social state principle implies that the state does indeed have a special responsibility to provide a reasonable amount of housing for the populace.
Survey of contents
Vorwort
Erster Teil: Geschichtliche Entwicklung der staatlichen Wohnraumvorsorge§ 1 Anfänge und Entwicklung staatlicher Wohnraumvorsorge bis 1945
A. Die Wohnsituation vor dem Ersten Weltkrieg
B. Wohnungspolitische Maßnahmen während des Ersten Weltkrieges
C. Die Wohnraumversorgung in der Weimarer Republik
D. Die Wohnungsversorgung in der Zeit des Nationalsozialismus
§ 2 Staatliche Wohnraumvorsorge nach dem Zweiten Weltkrieg
A. Die politische Ausgangssituation nach 1945
B. Die Wohnraumversorgung in der Bundesrepublik Deutschland
§ 3 Wohnraumversorgung in der DDR
A. Überblick über die Ausgangsbedingungen für die Wohnungsraumversorgung
B. Die sozialistische Eigentumsordnung
C. Auswirkungen der Eigentumsordnung auf das Wohnungswesen
D. Fortführung der Wohnungszwangswirtschaft
§ 4 Sozialer Wohnungsbau in Wien
A. Wien als Vorbild?
B. Der kommunale Wohnungsbau im Roten Wien
C. Resümee zur Wohnungsbautätigkeit in der Zwischenkriegszeit und weitere Entwicklung
Zweiter Teil: Staatliche Wohnraumvorsorge unter dem Grundgesetz§ 1 (Verfassungs-)rechtliche Direktiven
A. Recht auf Wohnung?
B. Grenzen staatlicher Wohnraumvorsorge
§ 2 Instrumente staatlicher Wohnraumvorsorge
A. Schaffung von Wohnraum
B. Erhaltung und Sicherung von Wohnraum
C. Bezahlbarkeit von Wohnraum
D. Zugang zu Wohnraum
Resümee und Ausblick