Grundgesetz-Kommentar (4. Aufl.)
"Der ‚Dreier' setzt seit seiner ersten Auflage aus den Jahren 1996 ff. den Goldstandard der Grundgesetz-Kommentierung.“
Heiko Holste Recht und Politik 2016, 189-190
Reviews
"Zahlreiche Stichproben haben mich davon überzeugt, dass die Kommentierungen durchweg ein hohes wissenschaftliches und sprachliches Niveau aufweisen. Auch die Neuauflage verdient das große Lob, das schon den beiden ersten Auflagen gespendet worden ist."
Hans-Werner Laubinger FachbuchJournal 2014, Heft 2, 32-34
"Der Band liefert dem Praktiker schnelle Ergebnisse zu einer konkreten Sachfrage, bietet dem Wissenschaftler Material in Fülle für weiterführende Überlegungen und zeigt uns allen einmal wieder die Wunder der analogen Welt."
Georg Neureither Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2014, 41
"Das Werk kann uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden und gehört in jede öffentlich-rechtliche Bibliothek."
Jens M. Schmittmann Verwaltungsrundschau 2013, 390
"Die Verfasser legen eine hochaktuelle und sehr gut lesbare Neuauflage vor, die keine Wünsche offen lässt."
Die ungekürzte Rezension von Marcus Heinemann finden Sie auf dierezensenten.blogspot.de
"Auch die Neuauflage des dritten Bandes des 'Dreier' erfüllt wegen der breiten und tiefen Erläuterungen sowie der Darstellung historischer und internationaler Zusammenhänge höchste Ansprüche an einen modernen Grundgesetz-Kommentar."
Christian Raap Neue Zeitschrift für Wehrrecht 2012, 131-132
"Damit kann der Kommentar als inhaltlich voll umfassend bezeichnet werden und für einen erstaunlich weiten Nutzerkreis empfohlen werden (vom Student über den Anwalt bis zum Forschenden)."
Die ungekürzte Rezension von Matthias Gebhardt finden Sie auf webcritics.de (03/2010)
"Unverkennbar ist es dem 'Dreier' jedoch gelungen, andere qualitative Alleinstellungsmerkmale auszubilden, die ihn in der Masse der Grundgesetzkommentierungen auszeichnen."
Walter Pauly Der Staat 2009, 129–131
"Die Vorauflage ist seinerzeit als 'gediegene Leistung' bezeichnet worden, was auch für die Neubearbeitung gilt. Dies umfasst nicht zuletzt auch eine schöne Verarbeitung mit einer ansprechenden Haptik, die den Benutzer die Bände gerne in die Hand nehmen lässt."
Matthias Wiemers Verwaltungsrundschau 2009, 251–252
"Gut zu wissen, daß mit dem 'Dreier' in seiner nun kompletten 2. Auflage ein unentbehrlicher und zuverlässiger Begleiter des Verfassungslebens der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung steht."
Friedhelm Hufen Bayerische Verwaltungsblätter 2009, 448
"Das Gesamturteil über den Kommentar kann nach alledem kaum positiver ausfallen. Er behauptet seinen Spitzenplatz und ist für jede anspruchsvolle Beschäftigung mit dem Grundgesetz schlechthin unentbehrlich."
Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2009, 553
"Der 2. Band einschließlich des Supplementums [...] überzeugt durch Präzision, Aktualität, wissenschaftliche Fundiertheit, Verständlichkeit und Vollständigkeit – was kann der Leser in allen mit dem Staatsrecht befassten Bereichen mehr erwarten?"
Friedhelm Hufen Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1434-1435
"Wo auch immer man die Kommentierungen genauer studiert, fallen stets das durchdachte Gliederungskonzept und die Sorgfalt auf, mit der das Material transparent dargeboten und kommentiert wird. Die Autoren sind sich erfreulicherweise auch einig, eine zwar fachgebundene, aber für jeden Laien ohne weiteres zugängliche deutsche Sprachkultur zu pflegen. Die Texte informieren, ohne zu polemisieren, und sie rücken manchmal auch Abwegiges diskret an den Rand. Es ist ein Wissenschaftlerkommentar, der aber durch die unumgängliche Verwertung der Rechtsprechung des BVerfG sowie durch Wahrnehmung der Stimmen der Rechtspolitik und der Gutachten eng an den Bedürfnissen der Praxis bleibt. Die hier erreichte Integration von historischer und vergleichender Information, von theoretischer Durchdringung und dogmatischer Arbeit mit den Bedürfnissen der Staatspraxis macht diesen Kommentar zum Besten, was derzeit auf dem Markt ist."
Michael Stolleis JuristenZeitung 2007, 516
"Der Kommentar von Dreier gehört inhaltlich zur Spitzengruppe der Grundgesetzkommentare."
Rudolf Summer Zeitschrift für Beamtenrecht 2007, 70
"Die zweite Auflage der Bände I und II dieser ausgezeichneten Grundgesetzkommentierung enthält eine ungemein kenntnisreiche und in einem positiven Sinn äußerst kritische Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Verfassungsdogmatik, die diesen Kommentar zu einem der besten Grundgesetzkommentare macht, die gegenwärtig auf dem Markt sind."
Die ungekürzte Rezension von Ralf Hansen finden Sie auf juralit.com (19.07.2007)
"Er unterrichtet weit über die anstehenden Einzelfragen hinaus umfassend und ist so rundum gelungen, dass es grob fahrlässig wäre, ihn bei einer verantwortungsvollen Bearbeitung verfassungsrechtlicher Fragen außer Betracht zu lassen."
Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2007, 622
"Wenn man als junger Jurist das Verfassungsrecht ernsthaft studieren will, kommt man um den ‘Dreier’ gar nicht herum. Eine Hausarbeit ohne die Zuhilfenahme dieses herausragenden Werks zu schreiben, grenzt schon an grobe Fahrlässigkeit und auch die Vorbereitung auf Klausuren gelingt unter Heranziehung der detaillierten Kommentierung vorzüglich."
Benjamin Krenberger studjur.online.de im Dezember 2006
"Der ’Dreier’ ist ein großartiger Kommentar! Ausführlich, gedankenreich, kritisch, in den Belegen erschöpfend – eine wissenschaftliche Meisterleistung."
Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Beilage 4, 2004, 3f.
Rezensionsübersicht
Zeitschrift /Webseite |
Rezensent |
Erschienen |
Verwaltungsrundschau |
Jens M. Schmittmann |
2013, 390 |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
Georg Neureither |
2014, 41 |
www.dierezensenten.blogspot.de |
Marcus Heinemann |
22.10.2013 |
Neue Zeitschrift für Wehrrecht |
Christian Raap |
2012, 131-132 |
webcritics.de |
Matthias Gebhardt |
03/2010 |
Verwaltungsrundschau |
Matthias Wiemers |
2009, 251–252 |
Der Staat |
Walter Pauly |
2009, 129–131 |
Bayerische Verwaltungsblätter |
Friedhelm Hufen |
2009, 448 |
Staatsanzeiger für das Land Hessen |
Herbert Günther |
2009, 553 |
Neue Juristische |
Hermann Weber |
2008, 3482 |
Deutsches Verwaltungsblatt |
Friedhelm Hufen |
2008, 1434–1435 |
Neue Zeitschrift für Wehrrecht |
Christian Raap |
2008, 218–219 |
Der Landkreis |
Hans-Günter Henneke |
2008, 539–540 |
Staatsanzeiger |
Herbert Günther |
2009, 553 |
Die Öffentliche Verwaltung |
Ernst Benda |
2008, 259–260 |
www.juralit.com |
Ralf Hansen |
19.07.2007 |
Der Staat |
Walter Pauly |
2007, 293–295 |
Comparativ-Leipziger Beiträge |
Helmut Goerlich |
2006, 342–346 |
JuristenZeitung |
Michael Stolleis |
2007, 516 |
Allgemeines Ministerialblatt |
Ellen Scherbel |
2007, 89 |
Zeitschrift für Beamtenrecht |
Rudolf Summer |
2007, 70 |
www.studjur-online.de |
Benjamin Krenberger |
Dezember 2006 |
Justament |
Heiko Holste |
2006, 26 |
Recht der Datenverarbeitung |
Giselher Rüpke |
2006, 135–136 |
www.fachbuchkritik.de |
Joachim Back |
5.07.2006 |
Die Öffentliche Verwaltung |
Horst Sendler |
2006, 42–43 |
Humanes Leben – |
Kurt F. Schobert |
2005, 35 |
Thüringer Verwaltungsblätter |
Hans Hablitzel |
2005, 96 |