Rechtswissenschaft

Andreas Bergmann

Zur Souveränitätskonzeption des Europäischen Gerichtshofs

Die Autonomie des Unionsrechts und das Völkerrecht

2018. XVII, 324 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 137

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ISBN 978-3-16-155824-5
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Der EuGH hat wesentlich zur Konstitutionalisierung des gemeinsamen Rechts durch einen Dialog mit den nationalen Gerichten beigetragen. Zugleich grenzt er die Rechtsordnung nach außen vom Völkerrecht ab und zeigt damit eine Konzeption des Unionsrechts, die an zentrale Elemente staatlicher Souveränität erinnert.
Vor dem Hintergrund elementarer Herausforderungen der Europäischen Union entwickelt der Europäische Gerichtshof die Unionsrechtsordnung konsequent weiter. Während seine nach innen gerichtete Rechtsprechung entscheidend zur Konstitutionalisierung der Verträge beigetragen hat und judikativer Dialog und Einbindung der nationalen Gerichte das Wesen der Unionsrechtsordnung prägen, zeigt sich in der Abgrenzung von völkerrechtlichen Streitschlichtungsinstitutionen ein entgegengesetztes Bild: In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs scheint hier eine Konzeption des Wesens der Unionsrechtsordnung durch, die an klassische Elemente nationaler Souveränität erinnert. Damit durchdringt das Europarecht nicht nur die nationalen Rechtsordnungen, sondern grenzt sich gleichzeitig nach außen hin konsequent von einem zunehmend fragmentierten Völkerrecht ab.
Personen

Andreas Bergmann Geboren 1980; Studium der internationalen Beziehungen in St. Gallen, Lima und Paris; 2007 Diplôme d'Etudes Politiques de Paris (Sciences Po); 2008 M.A. (HSG) in International Affairs and Governance; wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hannover und Stipendiat der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit; Unternehmensberater; seit 2016 Referent bei der Europäischen Kommission; 2017 Promotion zum Dr. iur. (Hannover).
https://orcid.org/0000-0002-9307-787X

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Der Staat — 2019, 153–155 (Ferdinand Weber)