Public Access Policy

Generell sind alle bei Mohr Siebeck erschienenen Publikationen urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht. Das Verlagsrecht endet mit dem Ablauf der gesetzlichen Urheberschutzfrist. Bestandteil des Verlagsrechts ist das Recht, den Beitrag fotomechanisch zu vervielfältigen und zu verbreiten und das Recht, die Daten des Beitrags zu speichern, auf Datenträgern zu verbreiten und die Daten öffentlich zugänglich zu machen.

Unter bestimmten Umständen gestatten wir eine anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe von Dokumenten.

Weitere Informationen finden Sie unter Rechte & Lizenzen.

Für Beiträge in Zeitschriften und Sammelbänden behält der Autor im Allgemeinen die folgenden Rechte:

  • den digitalen Sonderdruck seines Beitrags zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu verbreiten (z. B. per E-Mail), jedoch nicht öffentlich zugänglich zu machen (z. B. im Internet, Intranet oder Repositorium).
  • Für Beiträge in Zeitschriften dürfen Autoren ein Jahr nach dem Erscheinen einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen. Für Beiträge in Sammelbänden gilt dies nach zwei Jahren.
  • Ein Jahr nach dem Erscheinen dürfen Autoren für nichtkommerzielle Zwecke Zeitschriften-Beiträge online zugänglich machen (z. B. institutionelles Repositorium, Intranet oder academia.edu). In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version inkl. DOI referenziert werden.
  • Für Beiträge in Sammelbänden gilt eine zweijähriges Frist bevor diese, ebenfalls wie oben geschildert, online zugänglich gemacht werden dürfen. In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version referenziert werden.

Für die Zeitschriften "FinanzArchiv", "Journal of Institutional and Theoretical Economics" und "Rabels Zeitschrift" gelten erweiterte Rechte, die Sie unter  mohrsiebeck.com/Zeitschriften finden.

Bereits vor Ablaufen der Frist zur Zweitpublikation ist es Ihnen gestattet, das Cover Ihres Buches oder des jeweiligen Zeitschriftenhefts, das Inhaltsverzeichnis und/oder die Register, sowie — soweit vorhanden – den Abstract Ihres Beitrages auf Ihrer Website oder einem Repositorium (bspw. auch auf academia.edu) verfügbar zu machen. In allen Fällen muss auf die jeweilige Publikation auf unserer Website verlinkt werden.

Für Monographien gilt:

Ohne Erlaubnis des Verlags ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung des ganzen Buches oder von Teilen daraus in gedruckter oder elektronischer Form nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich an: rights@mohrsiebeck.com.

Für Beiträge in Hand- und Lehrbüchern (z. B. UTB Bänden und Referenzwerken wie RGG4) gilt: Ohne Erlaubnis des Verlags ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung in gedruckter oder elektronischer Form nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen.