Rechte & Lizenzen

Informationen zu Rechten und Lizenzen

Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen.

Wenn Sie eines unserer Werke lizensieren möchten (als Paperback-Edition, zur Online-Nutzung oder in Übersetzung), wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin in der Lizenzabteilung.

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Alle Veröffentlichungen des Verlages sind im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes geschützt. Wenn Sie Beiträge aus Sammelbänden oder Zeitschriften unseres Verlages abdrucken möchten, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Verlages.

Um eine Abdruckgenehmigung zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Bitte beachten Sie, dass wir Abdruckgenehmigungen nicht mündlich erteilen können und dass nur schriftliche Anfragen bearbeitet werden können. Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, da die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann.

Bei einem Wiederabdruck von Ausschnitten mit weniger als 400 Wörtern ist keine Genehmigung erforderlich. Nichtsdestotrotz muss der Text mit einer vollständigen Quellenangabe versehen werden.

 Mit der Annahme zur Veröffentlichung eines Beitrages in einer Zeitschrift, Sammelband oder Festschrift überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht. Bestandteil des Verlagsrechts ist das exklusive Recht, den Beitrag zu vervielfältigen und zu verbreiten, sowie öffentlich zugänglich zu machen. Der Autor behält das Recht, den digitalen Sonderdruck des eigenen Beitrags zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu verbreiten (z.B. per E-Mail), jedoch nicht öffentlich zugänglich zu machen (z.B. im Internet, Intranet oder Repositorium).

Für Beiträge in Zeitschriften entfällt die Exklusivität 12 Monate nach Erscheinen, für Beiträge in Sammelbänden und Festschriften nach 24 Monaten. Dementsprechend können Autoren dann (a) den Beitrag anderweitig vervielfältigen und in gedruckter Form verbreiten; (b) einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen; (c) die Daten des eigenen Beitrags in der Druckfassung öffentlich zugänglich machen, sofern dies nicht kommerziellen Zwecken dient. In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version und soweit vorhanden den DOI referenziert werden (letzteres gilt nicht für Sammelbände und Festschriften).

Für Beiträge in Hand- und Lehrbüchern (z. B. UTB Bänden und Referenzwerken wie RGG4) gilt: Ohne Erlaubnis des Verlags ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung in gedruckter oder elektronischer Form nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen.

Monographien oder Teile davon dürfen ohne Genehmigung durch den Verlag nicht vervielfältigt und verbreitet, sowie öffentlich zugänglich gemacht werden. Zur Weitergabe im Rahmen universitätsinterner Evaluierungsmaßnahmen oder anders gearteten Sonderfällen kann der Verlag Ihnen als Autor eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen.