Rechte & Lizenzen
Informationen zu Rechten und Lizenzen
Alle Veröffentlichungen des Verlages Mohr Siebeck sind urheberrechtlich geschützt. Je nachdem, was Sie vorhaben, stehen Ihnen zwei verschiedene Optionen zur Verfügung: das Lizensierungs- und Zweitverwertungsrecht und Anfragen zu Übersetzungsrechten.
Für beide Arten von Anfragen finden Sie unten das jeweilige Formular unter der entsprechenden Kategorie.
Für allgemeine Fragen zu Rechten und Lizenzen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen.
Aktuelle Kataloge und Verzeichnisse finden Sie hier.
Mit der Annahme zur Veröffentlichung eines Werkes, oder eines Beitrags in einer Zeitschrift, einem Sammelband oder einer Festschrift überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht (Ausnahmen können vorliegen, bitte prüfen Sie Ihren Verlagsvertrag. Ebenso liegt eine Ausnahme hiervon bei Open Access Publikationen vor). Dazu gehört insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Der Autor behält bei Beiträgen in einer Zeitschrift, einem Sammelband oder einer Festschrift das Recht, den digitalen Sonderdruck des eigenen Beitrags zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu verbreiten, jedoch nicht öffentlich zugänglich zu machen.
Für Beiträge in Zeitschriften endet die Exklusivität 12 Monate nach Erscheinen, für Beiträge in Sammelbänden und Festschriften nach 24 Monaten. Danach können Autoren den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig vervielfältigen und gedruckt verbreiten oder die Daten des eigenen Beitrags in der Druckfassung öffentlich zugänglich machen, sofern dies nicht kommerziellen Zwecken dient. In allen Fällen ist vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version zu verweisen; sofern vorhanden, ist außerdem der DOI anzugeben.
Für Beiträge in Hand- und Lehrbüchern, etwa in UTB-Bänden oder Referenzwerken wie RGG4, ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung in gedruckter oder elektronischer Form ohne Erlaubnis des Verlages nicht gestattet.
Gleiches gilt für Monographien oder Teile davon; hier sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung ohne Genehmigung ausgeschlossen. In besonderen Fällen, etwa bei universitätsinternen Evaluierungsmaßnahmen, kann der Verlag als Ausnahme eine Genehmigung erteilen.
Bitte beachten Sie: Bei einem Wiederabdruck von Ausschnitten mit weniger als 400 Wörtern ist keine Genehmigung erforderlich; in jedem Fall muss jedoch eine vollständige Quellenangabe erfolgen.
Bitte füllen Sie für alle diese Anfragen das entsprechende Formular aus; mündliche Genehmigungen werden nicht erteilt, und nur schriftliche Anfragen können bearbeitet werden:
Formular Abdruckgenehmigung und Zweitverwertung
Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig ein, da die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann.
Wenn Sie eines unserer Werke in eine andere Sprache übertragen und veröffentlichen möchten, handelt es sich um eine Lizenzanfrage zu Übersetzungsrechten. Für solche Vorhaben wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin in der Abteilung Rechte und Lizenzen, da Mohr Siebeck diese Anfragen zentral bündelt und prüft.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu Übersetzungsrechten ausschließlich über das entsprechende Formular eingereicht werden können:
Wenn Ihre Anfrage einen bestehenden Titel betrifft, ist es hilfreich, die geplante Nutzung möglichst präzise zu beschreiben, etwa Sprache, Ausgabeform, Umfang und Veröffentlichungsweg. So kann die Lizenzabteilung schneller einschätzen, welche Rechte betroffen sind und welche Rückfragen gegebenenfalls nötig sind. Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig ein, da die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann.
Aktuelle Kataloge und Verzeichnisse finden Sie hier; diese können Ihnen die Orientierung bei der Titelauswahl und der Planung einer Übersetzung erleichtern. Alternativ können Sie auf unserer Homepage entweder über das Suchfeld oder über unsere Programmrubriken navigieren.