Informationen für Autorinnen und Autoren
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Veröffentlichung bei Mohr Siebeck – als Partner der Wissenschaft sind wir Ihr Ansprechpartner für die Publikation herausragender Werke.
Ob Sie eine Monographie, Ihre Habilitationsschrift oder Ihre Dissertation publizieren möchten – als Autorin oder Autor werden Sie bei uns auf dem Weg von der Publikationsanfrage bis zum fertigen Buch persönlich betreut. Bei jedem Schritt stehen Ihnen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweils zuständigen Verlagsabteilung zur Seite und begleiten Sie bei der Veröffentlichung und Vermarktung Ihres Werkes im Open Access, in hybrider Form oder auf rein „klassischem“ Wege.
Sind Sie Herausgeberin oder Herausgeber eines geplanten Tagungs- oder Sammelbandes? Mit der zuständigen Programmleitung können Sie über die Aufnahme in unser Verlagsprogramm sprechen.
Haben Sie eine Idee für eine künftige Publikation oder verfolgen Sie allein bzw. zusammen mit Fachkolleginnen und -kollegen ein anderes wissenschaftliches Projekt (Handbuch, Lehrbuch o.Ä.) und suchen den passenden Partner für Ihre Publikation? Sprechen Sie uns an.
Ebenso freuen wir uns über Publikationsanfragen für unsere Zeitschriften.
Auf den folgenden Seiten finden Sie einen ersten Überblick über unsere Leistungen.
Bitte richten Sie Ihre Publikationsanfrage in digitaler Form an die zuständige Programmleitung. Soweit vorhanden, fügen Sie Ihrer Anfrage bitte Ihr vollständiges Manuskript als offene Text-Datei (z.B. Word) und im PDF-Format bei, eine Kurzbeschreibung und einen akademischen Lebenslauf.
Möchten Sie eine Qualifikationsarbeit (Habilitationsschrift, Dissertation) veröffentlichen, übersenden Sie uns bitte außerdem PDF-Dateien der Gutachten. Alle Dokumente werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Checkliste Publikationsanfrage:
√ vollständiges Manuskript als offene Text-Datei und PDF
√ Kurzbeschreibung
√ akademischer Lebenslauf
√ bei Qualifikationsarbeiten: PDF-Dateien der Gutachten
Die Veröffentlichung von Qualifikationsarbeiten erfolgt – sofern inhaltlich passend – in einer dafür einschlägigen Schriftenreihe, um Ihrem Buch eine ideale Plattform zu bieten. Eine Liste unserer Schriftenreihen finden Sie hier.
Bitte richten Sie Ihre Publikationsanfrage für eine unserer Zeitschriften in digitaler Form an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Redaktionen. Informationen zur Veröffentlichung in den Zeitschriften des Verlages und zur Vorbereitung des Manuskriptes sowie die Kontaktdaten zur Manuskripteinreichung finden Sie unter Werke > Zeitschriften bei der jeweiligen Zeitschrift unter dem Punkt „Manuskripte“.
Abläufe
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Programmleitung unmittelbar eine erste Einschätzung zur Aufnahme in das Verlagsprogramm und allgemeine Informationen zum weiteren Ablauf – etwa zur möglichen Reihenzuordnung und zum Prüfungsverfahren, zu den Publikationsvarianten, den Herstellungsverfahren und den ggf. anfallenden Kosten.
Ihr Manuskript wird in der Regel von der zuständigen Programmleitung sowie den Reihenherausgeberinnen und -herausgebern begutachtet. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme, die Dauer und Form der Begutachtung variieren je nach Schriftenreihe. Nähere Auskunft gibt Ihnen gerne die Programmleitung.
Nachdem wir uns über die Aufnahme in das Verlagsprogramm und das Verlagsangebot verständigt haben, kann der Verlagsvertrag geschlossen werden. Publizieren Sie Ihre Dissertation, so berechtigt Sie die Vorlage des unterzeichneten Vertrages bei Ihrer Fakultät/Universität nach den meisten Promotionsordnungen zum (vorläufigen) Führen des akademischen Titels.
Bitte klicken Sie hier für einen Überblick über die von uns angebotenen Pakete.
Die Publikation bei Mohr Siebeck beinhaltet eine breite Skala an Verlagsleistungen bis zur Publikation und darüber hinaus: Eine persönliche und langfristige Betreuung ist uns wichtig. Ihr Manuskript durchläuft eine mehrschichtige Qualitätskontrolle in Lektorat und Herstellung, für eine tadellose Präsentation Ihrer Forschung. Wir optimieren die Metadaten Ihrer Publikation für einschlägige Discovery Services und kümmern uns um deren Verbreitung, Vertrieb und langfristige Vorhaltung auf allen relevanten Plattformen.
Neu! Um Ihnen eine transparente Wahl des für Sie passenden Publikationsmodells zu ermöglichen, haben wir ab 01.08.2023 unser Angebot gestaffelt:
„Basic OA” bildet die Basis als Open-Access-Publikation des eBooks ohne Print. In den Modulen „Classic” und „Premium” kommt eine Printauflage in unterschiedlicher Ausstattung hinzu.
„Classic OA” beinhaltet einen standardisierten Satzprozess nach festgelegten Gestaltungsmustern (Schriftart: Times New Roman), eine garantierte Printauflage in Broschur („Paperback”) unter Anrechnung erwarteter Printerlöse auf die Publikationsgebühr, die an der Fakultät/Universität abzuliefernden Pflichtexemplare bei Dissertationen sowie 5 Freiexemplare für Sie als Autorin bzw. Autor.
„Premium OA” umfasst einen individuellen Satzprozess im Hausstil (Schriftwahl: Garamond, Minion, Bembo), eine garantierte Printauflage (wie beim Modul „Classic OA”) in der Ausstattung mit Leineneinband mit Schutzumschlag, die Bereitstellung der Pflichtexemplare bei Dissertationen sowie 10 Freiexemplare für Sie persönlich.
Sie möchten nicht im Open Access veröffentlichen? Wir bieten Ihnen auch weiterhin die bewährte Publikationsform an: Neben der Veröffentlichung des käuflich erwerbbaren eBooks in unserer eLibrary sehen die Pakete eine garantierte Printauflage in Broschur („Classic non-OA”) oder mit Leineneinband („Premium non-OA”) vor. Die Leistungskataloge entsprechen im Übrigen denen der OA-Varianten; in den Non-OA-Modulen erhalten Sie zudem ein elektronisches Freiexemplar zum ausschließlich persönlichen Gebrauch.
Bitte beachten Sie: Die Verfügbarkeit der Module kann je Programmbereich und Schriftenreihe divergieren, nicht alle Module sind für alle Schriftenreihen geeignet. Sprechen Sie hierzu bitte die zuständige Programmleitung an.
Bitte klicken Sie hier für einen Überblick über die von uns angebotenen Pakete.
Hier finden Sie einen Angebotsrechner. Mithilfe dieses Tools können Sie sich das präferierte Leistungspaket zusammenstellen und erhalten dafür eine erste Kosteneinschätzung. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Aufnahme in das Verlagsprogramm von der zuständigen Programmleitung.
Gerne beraten wir Sie zu möglichen Förderanträgen und unterstützen Sie bei der Antragstellung, etwa durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.
Lizenzierung
Durch eine Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) wird Ihre Publikation international zu eindeutigen Bedingungen nutzbar. CC-Lizenzen sind modular aufgebaut. Die Basis-Lizenz ist CC BY; diese schränkt die Weiternutzung Ihres Werkes nur insofern ein, als sie die Nennung Ihres Namens vorsieht. Tritt das Modul „SA” (für Share Alike: CC BY-SA) hinzu, ist die Weiternutzung Ihres Werkes nur zu gleichen Lizenzbedingungen möglich, wobei eine kommerzielle Nutzung durch Dritte erlaubt ist, sei es in Form einer Übersetzung, eines Exzerpts und dergleichen. Ausschließen können Sie diese kommerzielle Weiternutzung nur mit den Modulen „NC” (für Non Commercial) und/oder „ND” (für „No Derivatives”: CC BY-NC-ND). Nähere und aktuelle Informationen zu den Lizenztypen bietet der License Chooser (https://creativecommons.org/choose/). Bitte beachten Sie, dass einige Fördergeber Vorgaben für die Wahl der Lizenz machen. Die Programmleitungen beraten Sie hierbei gerne.
Verbreitung und Archivierung
Ihre Publikation im Open Access wird in der Mohr Siebeck eLibrary frei zugänglich gemacht und in den wichtigsten internationalen Open-Access-Repositorien (OAPEN, JSTOR Open Access Books) eingestellt sowie in wichtigen Discovery Services (bspw. dem Directory of Open Access Books, DOAB) geführt. Auf Nachfrage können wir Ihnen vierteljährliche Nutzungszahlen der genannten Repositorien zur Verfügung stellen. Die Metadaten Ihrer Publikation werden an über 450 der führenden akademischen Bibliotheken weltweit gemeldet, darunter die British Library, die Staatsbibliothek zu Berlin, die Max Planck Digital Library und zahlreiche Universitätsbibliotheken in Deutschland, Europa und den Vereinigten Staaten.
Außerdem können Sie jederzeit selbst die PDF-Datei Ihres Werkes auf institutionellen oder fachspezifischen Repositorien einstellen. Ihre Publikation wird mit Portico und CLOCKSS langzeitarchiviert, sodass die langfristige Verfügbarkeit gewährleistet ist.
Nachträglicher Open Access für erschienene Werke
Auch ein von Ihnen früher in unserem Verlagsprogramm veröffentlichtes Werk kann in den Open Access überführt werden. Sprechen Sie die Programmleitungen an; diese erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Bei Mohr Siebeck verlegen wir Bücher in qualitativ hochwertigen Ausstattungsvarianten und in allen gängigen klassischen und digitalen Veröffentlichungsformen.
Bevor aus Ihrem Manuskript ein Buch werden kann, ist es inhaltlich, sprachlich und formal auf den endgültigen Stand zu bringen. Unsere Lektorate unterstützen Sie dabei, Ihr Manuskript aufzubereiten, so dass es im Hinblick auf die Formalia den Verlagsrichtlinien entspricht: Neben den allgemein gültigen Hinweisen zur formalen Gestaltung erstellen unsere Lektorate individuell zu Ihrem Manuskript Anmerkungen, die Sie bei der Überarbeitung leiten sollen. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit persönlich mit Ihrem Lektorat und der Herstellungsabteilung in Verbindung setzen.
Sollten Sie Unterstützung beim Editieren oder Indexieren Ihrer Arbeit benötigen, profitieren Sie als Mohr Siebeck Autorin oder Autor von unserer Kooperation mit Academic Language Experts (ALE). ALE bietet unseren Autoren Unterstützung bei der Publikation zu Sonderkonditionen. Weitere Informationen zu ALEs Dienstleistungen finden Sie hier.
Als Herausgeberin oder Herausgeber eines Sammelbandes beachten Sie bitte die Hinweise für die Herausgabe von Sammelbänden:
Richtlinien Sammelbände Jura
Richtlinien Sammelbände Theologie
Richtlinien Sammelbände Philosophie
In den folgenden Produktionsschritten wird Ihr Manuskript in das Verlagslayout gebracht und schließlich gedruckt. Je nach Vereinbarung kann die satztechnische Aufbereitung Ihres Manuskriptes vom Verlag übernommen werden oder Sie erstellen das Layout – nach unseren Vorgaben – selbst.
(1) Satz der Manuskriptdaten durch den Verlag:
Nachdem Ihr finales Manuskript im Lektorat geprüft und freigegeben wurde, wird es an die Herstellung übergeben und gesetzt. Anschließend erhalten Sie den sog. Satzlauf zur Prüfung. Sie haben nun die Möglichkeit, Korrekturen, die durch den Satzprozess entstanden sind, anzumerken. Wenn die Änderungen keine Seitenverschiebungen mehr verursachen, können Sie etwaige Seitenquerverweise auflösen und die verlagsüblichen Register erstellen. Nach Abschluss der Satzarbeiten und nachdem Sie das „Imprimatur“ erteilt haben, dauert der finale Druckprozess in der Regel vier bis sechs Wochen.
Bei der Erstellung von Buchmanuskripten beachten Sie bitte folgende technische Hinweise:
Technische Manuskriptvorbereitung für Satzerstellung durch den Verlag
Hinweise zur Registererstellung.
(2) Erstellung einer druckfertigen Vorlage durch Sie als Autorin oder Autor:
Das Anfertigen einer Druckvorlage ist nicht in allen Schriftenreihen und für alle Förderinstitutionen zugelassen – bitte sprechen Sie hier auf jeden Fall zunächst die Programmleitungen an.
Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, erstellen Sie selbst – anhand einer ausführlichen Anleitung – eine druckfertige Vorlage, welche Sie als PDF-Datei einreichen. Für die Vorbereitung kann Ihnen auch hier eine Dokumentvorlage zur Verfügung gestellt werden, wenn Ihr Manuskript die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt.
Sie setzen in der Überarbeitungs- und Druckvorbereitungsphase nicht nur die formalen Anmerkungen des Lektorats um, sondern überführen Ihr Manuskript gleichzeitig in das Verlagslayout (Seiteneinrichtung, Abstände, Schriftgrößen, Kopfzeilen, Inhaltsverzeichnis etc.). Bei Fragen und Problemen steht Ihnen Ihre Herstellerin bzw. Ihr Hersteller zur Seite. Eine Korrektur von Druckfahnen gibt es in dieser Herstellungsart nicht; die von Ihnen übermittelte finale PDF-Datei wird nach Erteilung des „Imprimatur“ gedruckt.
Bei der Erstellung von Druckvorlagen beachten Sie bitte folgende technische Hinweise:
Monographien im Standardformat
Sammelbände im Standardformat
Publikationen in der Reihe ORA
Publikationen in der Reihe NöG
Hinweise zur Registererstellung
Gut zu wissen: Unabhängig von der Herstellungsart begleitet Sie ein erfahrenes Mitglied unseres Herstellungsteams während des gesamten Publikationsprozesses. Darüber hinaus arbeiten wir bevorzugt mit regionalen Dienstleistern zusammen. Alle unsere Titel werden in Deutschland gedruckt und gebunden.
Zu unserem Service für Sie als Autorin oder Autor, als Herausgeberin oder Herausgeber gehören selbstverständlich auch die Leistungen unserer Marketingabteilung. Um Ihrem Werk Sichtbarkeit zu verschaffen, sehen wir folgende Marketingaktivitäten vor:
- Präsentation auf der Verlagshomepage (inklusive Werbeflyer, gemeinfreies Cover und Hinweise auf Rezensionen zu Ihrem Werk)
- passgenaue Erstankündigung in unserem gedruckt und digital erscheinenden Mohr Kurier (Verzeichnis der Neuerscheinungen, erscheint dreimal jährlich)
- Aufnahme in unseren Neuerscheinungs-Newsletter (E-Mail)
- ggf. Präsentation auf Fachtagungen, auf denen der Verlag vertreten ist
- ggf. Aufnahme in themenspezifische Sondernewsletter etc.
Mit Fragen zu Marketing und Vertrieb Ihres Werkes wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Abteilungen.
Möchten Sie selbst bei Kolleginnen und Kollegen und in Ihrem beruflichen Netzwerk für Ihre Veröffentlichung werben?
- Auf unserer Homepage (Detailseite zu Ihrem Titel) können Sie sich einen Flyer im PDF-Format herunterladen und mit dem „Teilen“-Button in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter) auf Ihre Neuerscheinung hinweisen.
- Den PDF-Flyer können Sie zudem an die Pressestelle Ihrer Hochschule weiterleiten und um eine Pressemeldung an den Informationsdienst Wissenschaft (www.idw-online.de) bitten. Dies kann nicht vom Verlag übernommen werden, da der Informationsdienst keine Pressemitteilungen von Verlagen annimmt.
- Sie haben weiterhin die Möglichkeit, auf Ihren Titel aufmerksam zu machen, indem Sie ihn auf Ihrer Publikationsliste nennen und in Ihrer E-Mail-Signatur, auf Ihrer Website oder in beruflichen Netzwerken (LinkedIn, Academia.edu) auf ihn verweisen – gerne auch mit dem direkten Link auf unsere Website.
- Zudem können Sie Ihre Veröffentlichung auf Wikipedia bei passenden Artikeln als Literatur einpflegen.
- Im Fall von eBooks und Zeitschriftenartikeln empfiehlt es sich, den DOI (Digital Object Identifier) in die Publikationsliste aufzunehmen. Damit führt der Literaturhinweis direkt zur Online-Version Ihres Artikels in der Mohr Siebeck eLibrary.
- Sofern Sie in Kontakt zu potentiellen Rezensentinnen und Rezensenten stehen, bitten Sie diese, eine E-Mail an rezensionen@mohrsiebeck.com zu richten und unter Angabe des Rezensionsorgans ein Rezensionsexemplar anzufordern.
Als Autorin oder Autor eines selbständigen Werkes sowie als Herausgeberin oder Herausgeber erhalten Sie ab Vertragsunterzeichnung einen Rabatt auf unser gesamtes Buch- und Zeitschriftenprogramm. Dazu bestellen Sie bitte direkt beim Verlag; auf Bestellungen über eine Buchhandlung kann der Rabatt leider nicht gewährt werden.
Für rabattierte Bestellungen in unserem Online-Shop benötigen Sie einen Account, den Sie auf der Registrierungsseite anlegen können. Um sich als Autorin bzw. Autor durch unseren Kundenservice freischalten zu lassen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus: Zugang beantragen. Nach Prüfung und Rückmeldung können Sie zu den besonderen Konditionen bestellen.
Bei Folgebestellungen mit dem gleichen Konto wird Ihr Rabatt automatisch abgezogen. Bitte beachten Sie, dass dieser Rabatt nicht im Warenkorb angezeigt wird, sondern erst auf der Bezahlseite („Zur Kasse“). Bei der Preisangabe erscheint hier der Zusatz „Preis mit abgezogenem Rabatt für Autorinnen und Autoren“.
Bestellungen zu den besonderen Konditionen für Autorinnen oder Autoren können Sie auch per Post, Fax oder E-Mail (an sales@mohrsiebeck.com) an den Verlag richten.
Umfang und Dauer der Rechteübertragung
Im Verlagsvertrag bzw. mit der Annahme zur Veröffentlichung räumen Sie dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht ein, bei einer Open Access-Publikation in der Regel nur ein einfaches Verlagsrecht. Bestandteil des Verlagsrechts ist das exklusive Recht, Ihr Werk bzw. Ihren Beitrag zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie öffentlich zugänglich zu machen.
Für Monographien sowie Bearbeitungen in Kommentaren, Lexika, Hand- und Lehrbüchern (z.B. utb-Bände und das HTLS) sowie ähnlichen Werken gilt: Ohne Erlaubnis des Verlags ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung in gedruckter oder elektronischer Form nicht gestattet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen.
Autorinnen und Autoren von Beiträgen in einer Zeitschrift oder in einem Sammelband behalten das Recht, den digitalen Sonderdruck des eigenen Beitrags zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu verbreiten (z.B. per E-Mail), jedoch nicht öffentlich zugänglich zu machen (z.B. im Internet, Intranet oder auf einem Repositorium).
Bei Beiträgen in Zeitschriften entfällt die Exklusivität 12 Monate nach Erscheinen, bei Beiträgen in Sammelbänden und Festschriften nach 24 Monaten. Dementsprechend können Sie als Autorin bzw. Autor dann (a) den Beitrag anderweitig vervielfältigen und in gedruckter Form verbreiten; (b) einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen; (c) die Daten des eigenen Beitrags in der Druckfassung öffentlich zugänglich machen, sofern dies nicht kommerziellen Zwecken dient. In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version und, soweit vorhanden, den DOI referenziert werden (letzteres gilt nicht für Sammelbände und Festschriften).
Abdruckgenehmigungen
Um eine Abdruckgenehmigung zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Bitte beachten Sie, dass wir Abdruckgenehmigungen nicht mündlich erteilen und dass nur schriftliche Anfragen bearbeitet werden können. Da die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann, reichen Sie Ihre Anfrage bitte rechtzeitig ein.
Bei einem Wiederabdruck von Ausschnitten mit weniger als 400 Wörtern ist keine Genehmigung erforderlich. Nichtsdestotrotz muss der Text mit einer vollständigen Quellenangabe versehen werden.
Was ist die ORCID?
Eine ORCID (Open Researcher and Contributor ID) ist ein eindeutiger Identifikator für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Seit 2012 wird sie von der gemeinnützigen und unabhängigen Open Researcher Contributor Identification Initiative angeboten. Mit diesem offenen und global vernetzten Dienst können ein Werk und seine Autorin bzw. sein Autor eindeutig verknüpft werden.
In Deutschland wird das Projekt seit 2016 durch die DFG gefördert (www.orcid-de.org), viele Forschungseinrichtungen implementieren diese Kennung ebenfalls.
Die ORCID ergänzt die Identifizierungsnummern ISBN, ISSN und DOI, die als eindeutige Kennziffern von Büchern, Zeitschriften und Zeitschriftenartikeln bereits etabliert sind.
Welchen Nutzen haben Sie bei Verwendung einer ORCID?
Namensgleichheit, Namensänderungen und ähnliche Schreibweisen können zu Verwechslungen oder zur Nicht-Identifikation von Autorin bzw. Autor und Werk führen. Mit einem eindeutigen Identifikator werden Ihre Veröffentlichungen verlags- und plattformübergreifend Ihrer Person zugeordnet. Auch Bibliotheken und Datenbanken arbeiten mit diesen eindeutigen Kennziffern.
Gut zu wissen: Im deutschsprachigen Raum werden die ORCIDs in GND-Nummern (Gemeinsame Normdatei) übersetzt. So können Ihre bei uns veröffentlichten Werke in allen Bibliothekskatalogen eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden.
Was macht Mohr Siebeck mit Ihrer ORCID-Nummer?
Wir nutzen die digitale Kennung in unseren eigenen Systemen, um Autorinnen und Autoren eindeutig zu identifizieren und die Werke entsprechend zuzuordnen. Außerdem werden die ORCID-Nummern als Teil der Metadaten an alle Metadatenverwaltungen (Crossref, Verbundkataloge, Discovery Services etc.) weitergegeben, die über die ORCID-Nummer auch verlagsübergreifend Autorinnen und Autoren eindeutig identifizieren und Werke zuordnen können.
Worum bitten wir Sie?
Nur Sie als Autorin oder Autor können entscheiden, ob Sie einen ORCID-Account anlegen möchten und welche Informationen Sie dort hinterlegen. Die Registrierung auf www.orcid.org ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Wir bitten Sie, bei Interesse einen solchen Account anzulegen (www.orcid.org/register) und uns Ihre ORCID mitzuteilen (E-Mail an rieg@mohrsiebeck.com).
Wenn Sie möchten, nutzen Sie die Gelegenheit, um uns über Ihre gegebenenfalls seit dem letzten Kontakt geänderte Privat- und Dienstanschrift auf dem Laufenden zu halten.
Was ist die VG Wort?
Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist ein Zusammenschluss von Autorinnen und Autoren sowie Verlagen; sie vertritt mithin deren gemeinsame Interessen. Eine ihrer Aufgaben als Verwertungsgesellschaft ist es, Vergütungsansprüche der Wahrnehmungsberechtigten und Mitglieder treuhänderisch gegenüber Dritten geltend zu machen. Dazu erhebt sie Abgaben bei Bibliotheken und bei Herstellern von Kopiergeräten und Speichermedien. Im Juli eines jeden Jahres werden die Einnahmen ausgeschüttet, jeweils rückwirkend für das vergangene Jahr.
Ihr Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort
Um an den Ausschüttungen beteiligt zu werden, müssen Sie als Autorin oder Autor einen sog. Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrages können Sie Ihre Publikation(en) im Portal der VG Wort (T.O.M. – Texte Online Melden) für die nächste Ausschüttung anmelden. Hierfür gelten bestimmte Meldefristen, die Sie auf der Homepage der VG Wort finden. Es empfiehlt sich, die Meldung bald nach Erscheinen Ihres Werkes vorzunehmen.
Gute zu wissen: Meldefähig sind alle in einem Kalenderjahr erschienenen Publikationen, auch wenn sie erst in den letzten Tagen des Jahres erschienen sind.
Die Beteiligung des Verlages an den Ausschüttungen der VG Wort
An den Ausschüttungen der VG Wort werden nach der Konzeption der Verwertungsgesellschaft als gemeinsamem Interessenvertretung neben den Autorinnen und Autoren auch die Verlage beteiligt. Für wissenschaftliche Publikationen ist ein Verteilungsschlüssel vorgesehen, der die Ausschüttungen zwischen Urheberinnen und Urhebern zu 2/3 einerseits und Verlagen zu 1/3 andererseits aufteilt.
Die Vergütung für elektronische Publikationen (E-Books)
Für elektronische Publikationen gibt es zwei Wege, wie Sie als Urheberin oder Urheber von den Ausschüttungen profitieren können:
Die VG Wort hat zum einen das METIS-Verfahren eingeführt, das die Nutzung eines Werkes anhand bestimmter Zählmarken in den verlagseigenen elektronischen Bibliotheken misst. Für dieses Verfahren ist eine gesonderte Anmeldung der Publikation erforderlich. Voraussetzung für das METIS-Verfahren ist, dass der Verlag die Zählmarkenfunktion technisch in seine eLibrary implementiert hat. Derzeit steht Ihnen diese Option für bei uns erscheinende Werke noch nicht zur Verfügung.
Alternativ haben Sie allerdings die Möglichkeit, Ihre elektronische Publikation für die sog. Sonderausschüttung anzumelden. Informationen dazu erhalten Sie im Meldeportal der VG Wort.
Mohr Siebeck Publication Ethics Guidelines
Mohr Siebeck wurde 1801 gegründet und ist ein unabhängiger Familienverlag, der sich seit über zwei Jahrhunderten der Förderung des Wissens widmet, insbesondere in den Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Unsere beständige Mission ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie akademischen Gemeinschaften zu dienen, indem wir exzellente Forschungsergebnisse veröffentlichen und maßgeschneiderte Publikationslösungen anbieten, die unseren Autorinnen und Autoren helfen, ihre Arbeiten bestmöglich zu präsentieren. Wir bei Mohr Siebeck glauben, dass unser Erfolg vom Erfolg unserer Autorinnen und Autoren abhängt – wir veröffentlichen Autorinnen und Autoren und unterstützen ihre akademischen Bemühungen auf Augenhöhe, mit Integrität, Transparenz und Sorgfalt.
Unser Engagement für Qualität und wissenschaftliche Exzellenz spiegelt sich in der Einhaltung ethischer Publikationsstandards wider, die wir auf höchstem Niveau befolgen. Die vorliegenden Richtlinien umreißen unsere Grundsätze zur Publikationsethik, die für alle unsere Zeitschriften und Buchreihen gelten. Sie stellen sicher, dass unsere Veröffentlichungspraktiken Transparenz, Fairness und akademische Integrität fördern und mit den Kernpraktiken des Committee on Publication Ethics (COPE) im Einklang stehen.
1.1. Kriterien für die Urheberschaft
Mohr Siebeck folgt klaren, transparenten und fairen Kriterien für die Urheberschaft und Mitwirkung. Wir sind der Ansicht, dass die Autorschaft einen wesentlichen intellektuellen Beitrag zur Forschung oder zum Manuskript widerspiegeln sollte. Jeder aufgeführte Autor/jede aufgeführte Autorin muss:
- ein vollständig originales Werk verfasst oder wesentlich zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der Forschung beigetragen haben.
- die endgültige Fassung des Manuskripts vor der Einreichung genehmigt haben.
- sich bereit erklärt haben, für alle Aspekte der Arbeit verantwortlich zu sein, einschließlich der Gewährleistung ihrer Richtigkeit und Integrität.
1.2. Danksagungen an Mitwirkende
Alle Mitwirkenden, die die Kriterien für die Autorschaft nicht erfüllen, sollten im Abschnitt „Danksagungen” des Manuskripts oder in der ersten Fußnote eines Artikels erwähnt werden. Von den Autorinnen und Autoren wird erwartet, dass sie diese Mitwirkenden erwähnen, und der Verlag wird nur in Fällen eingreifen, in denen Anzeichen für ein Fehlverhalten vorliegen, wobei ein solches Eingreifen einvernehmlich erfolgen wird.
1.3. Streitigkeiten über die Urheberschaft
Streitigkeiten über die Urheberschaft werden gemäß den Leitlinien von COPE behandelt, und die Autorinnen und Autoren werden aufgefordert, Konflikte intern zu lösen, bevor sie den Verlag einschalten.
1.4. Mehrfach-Einreichungen und redundante Veröffentlichungen
Mehrfacheinreichungen oder redundante Veröffentlichungen werden nur in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen für die Publikation in Betracht gezogen. Dazu gehören Situationen, in denen ein Werk oder Beitrag zuvor nur in einer anderen Sprache verfügbar war, in denen ein Beitrag zu einem Sammelband für dessen Zweck unerlässlich ist und nicht anderweitig erhältlich ist oder in denen der Beitrag eine wesentlich überarbeitete und erweiterte Version eines früheren Werks darstellt.
Die Autorinnen und Autoren solcher Bände sind verpflichtet, durch Rücksprache mit den Verlagen der Originalversionen sicherzustellen, dass sie über entsprechende Publikationsrechte verfügen.
2.1. Originalität und Genehmigungen
Mohr Siebeck respektiert und schützt die geistigen Eigentumsrechte von Autorinnen und Autoren. Autorinnen und Autoen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Werke original sind und keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Für Material, das urheberrechtlich geschützt ist oder Eigentum einer anderen Einrichtung ist, müssen alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden.
2.2. Veröffentlichungsexklusivität
Die Autorinnen und Autoren müssen bestätigen, dass ihre Arbeit nicht anderweitig veröffentlicht wurde und nicht bei einem anderen Verlag zur Veröffentlichung vorgesehen ist, es sei denn, es wurden ausdrückliche Vereinbarungen getroffen.
2.3. Übertragung des Urheberrechts
Nach der Annahme kann Mohr Siebeck je nach Publikationsmodell die Übertragung bestimmter Rechte verlangen (z. B. traditionelle Übertragung des Urheberrechts oder Creative-Commons-Lizenzierung). Für alle Open-Access-Publikationen gilt die CC-Lizenzierung. Wir verlangen oder empfehlen unseren Autorinnen und Autoren nicht, eine bestimmte CC-Lizenz zu wählen.
Unsere KI-Richtlinie zielt darauf ab, den Veröffentlichungsprozess zu schützen und gleichzeitig die ethische Nutzung KI-gestützter Technologien zu ermöglichen, wo dies angemessen ist. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien stellt Mohr Siebeck sicher, dass das geistige Eigentum unserer Autorinnen und Autoren geschützt wird und gleichzeitig die ethische Nutzung KI-gestützter Technologien ermöglicht wird, wo dies angemessen ist.
3.1 Autorinnen und Autoren
3.1.1 Was ist zulässig
- Autorinnen und Autoren können KI-Tools verwenden, um die Sprache, Grammatik und Lesbarkeit ihrer Arbeit vor der Einreichung zu verbessern. Jede solche Verwendung von KI muss offengelegt und im Manuskript klar angegeben werden. Die Autorinnen und Autoren müssen den Namen des Tools und seine Rolle bei der Erstellung des Manuskripts angeben und die Herausgeberinnen und Herausgeber oder den Verlag bei der Einreichung des Manuskripts darüber informieren. Mit der Veröffentlichung des Artikels unter ihrem Namen stimmen die Autorinnen und Autoren allen Änderungen zu, die an ihrem ursprünglichen Manuskript vorgenommen wurden. Sie übernehmen die volle Verantwortung für den beim Verlag eingereichten Text.
- KI-Tools können für administrative Aufgaben wie das Organisieren von Referenzen oder das Formatieren von Text verwendet werden.
3.1.2 Was ist unzulässig
- KI darf nicht verwendet werden, um Originalinhalte zu generieren oder akademische Forschung im Namen der Autorin/des Autors durchzuführen. KI darf nicht als Autorin/Autor oder Co-Autorin/Autor eines Werks genannt werden.
3.2 Herausgeberinnen/Herausgeber und Gutachterinnen/Gutachter
3.2.1 Was ist zulässig
- Herausgeberinnen und Herausgeber dürfen KI-Tools zur Unterstützung bei administrativen Aufgaben nur dann einsetzen, wenn dies vollständig mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.
3.2.2 Was ist unzulässig - Redakteurinnen und Redakteure, Redaktionsassistenzen oder Gutachterinnen und Gutachter dürfen keine Manuskripte oder Teile von Manuskripten in externe KI-Tools hochladen.
- KI darf nicht zur Bewertung oder Begutachtung der Qualität oder des Inhalts eingereichter Manuskripte verwendet werden. Redakteurinnen und Redakteure müssen sicherstellen, dass der Begutachtungs- und Entscheidungsprozess weiterhin von Menschen durchgeführt wird, ohne dass externe KI-Technologien zum Einsatz kommen.
3.3 Verlag
3.3.1 Wie Mohr Siebeck Manuskripte mit KI-Tools verarbeiten darf
- Mohr Siebeck darf KI-Tools verwenden, die intern entwickelt oder für bestimmte Aufgaben lizenziert wurden und die hinsichtlich der Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten vollständig mit der DSGVO konform sind. Diese Tools müssen den Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien von Mohr Siebeck entsprechen und werden strengen Bewertungen hinsichtlich Voreingenommenheit und Genauigkeit unterzogen.
4.1 Autorinnen/Autoren
Autorinnen und Autoren sind verpflichtet, alle finanziellen, institutionellen oder persönlichen Beziehungen offenzulegen, die als Einfluss auf die Forschung oder deren Interpretation angesehen werden könnten.
4.2 Gutachterinnen/Gutachter
Im Allgemeinen müssen Gutachterinnen und Gutachter sich von der Begutachtung von Manuskripten zurückziehen, wenn ein Interessenkonflikt besteht, wie z. B. berufliche Beziehungen, die Abhängigkeiten von den Autorinnen und Autoren mit sich bringen, oder ein finanzielles Interesse an der Forschung. In kleinen wissenschaftlichen Gemeinschaften ist es jedoch unvermeidlich, dass berufliche Beziehungen zwischen Autorinnen und Autoren sowie Herausgeberinnen und Herausgebern bestehen, beispielsweise wenn Doktorandinnen und Doktoranden überarbeitete Dissertationen in einer Reihe veröffentlichen möchten, die von derjenigen Person herausgegeben wird, welche die Arbeit betreut oder im Verfahren als Prüferin/Prüfer mitgewirkt hat. In solchen Fällen müssen potenzielle Interessenkonflikte gegenüber dem Herausgebergremium offengelegt werden. Um einen unparteiischen Begutachtungsprozess zu gewährleisten, wird das Herausgebergremium das Manuskript einer unabhängigen Person zur Begutachtung zuweisen, die keine Verbindungen zur Autorin/zum Autor oder zur betreffenden Herausgeberin/zum betreffenden Herausgeber hat. Die Herausgeberin/der Herausgeber mit dem Interessenkonflikt wird von allen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Manuskript ausgeschlossen.
4.3 Herausgeberinnen/Herausgeber
Herausgeberinnen und Herausgeber müssen Konflikte transparent handhaben und sicherstellen, dass der Begutachtungsprozess unvoreingenommen und unparteiisch bleibt.
5.1 Förderung des Datenaustauschs
Die Integrität der akademischen Forschung hängt von Transparenz, Zugänglichkeit und der Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ab. Mohr Siebeck ermutigt Autorinnen und Autoren, zugrunde liegende Daten, Methoden und ergänzende Materialien zu teilen, die eine Überprüfung und Reproduktion ihrer Ergebnisse ermöglichen, sofern dies nicht aus rechtlichen, ethischen oder vertraulichkeitsbezogenen Gründen unmöglich ist.
5.2 Repositorien
Wir unterstützen die Prinzipien der offenen Wissenschaft und empfehlen Autorinnen und Autoren, ihre Daten gegebenenfalls in anerkannten Repositorien zu hinterlegen, wobei Datenschutzgesetze und andere ethische Überlegungen zu beachten sind.
6.1 Forschung an Menschen und Tieren
Alle Veröffentlichungen von Mohr Siebeck müssen den ethischen Standards in der Forschung entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschung an Menschen und Tieren. Jede Forschung, an der Menschen oder Tiere beteiligt sind, muss gemäß den ethischen Richtlinien durchgeführt und von den zuständigen Ethikkommissionen genehmigt worden sein. Autorinnen und Autoren müssen in ihren Manuskripten Angaben zur ethischen Genehmigung und Einwilligung machen.
6.2 Einverständniserklärung
Autorinnen und Autoren müssen bestätigen, dass die Einverständniserklärung der an der Forschung beteiligten Personen eingeholt wurde und dass deren Privatsphäre gemäß den geltenden Gesetzen geschützt wurde.
6.3 Schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen
Bei Forschungen mit schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen ist besondere Sorgfalt geboten, und die Autorinnen und Autoren müssen darlegen, wie sie die Einhaltung ethischer Standards sichergestellt haben.
7.1 Definition und Folgen von Plagiaten
Mohr Siebeck toleriert keinerlei Form von Plagiaten. Autorinnen und Autoren sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Arbeiten original sind und ordnungsgemäß zitiert wird.
Als Standardverfahren überprüfen wir Manuskripte mit Hilfe von CrossRef’s Similarity Check, powered by Turnitin’s iThenticate, auf Plagiate. Dadurch wird sichergestellt, dass eingereichte Arbeiten den ethischen und wissenschaftlichen Standards entsprechen, indem nicht gekennzeichnete Ähnlichkeiten mit bereits veröffentlichten Materialien identifiziert werden. Wird vor oder nach der Veröffentlichung ein Plagiat festgestellt, ergreift Mohr Siebeck geeignete Maßnahmen, darunter Korrekturen, Retractions oder der Ausschluss der Autorin/des Autors von zukünftigen Einreichungen. Zurückgezogene Texte werden nicht aus unserer eLibrary gelöscht, sondern deutlich als Plagiat gekennzeichnet, um sicherzustellen, dass Korrekturen für Leserinnen und Leser transparent und nachvollziehbar sind.
7.2 Untersuchungen wegen Fehlverhaltens
Jeder Verstoß gegen ethische Standards wird von Mohr Siebeck gemäß den Richtlinien von COPE untersucht. Dazu gehört auch wissenschaftliches Fehlverhalten wie Datenfälschung oder -fabrikation.
8.1 Transparenz
Mohr Siebeck verpflichtet sich zu einem hohen Standard bei der Begutachtung. Wir fördern Fairness, Transparenz und Strenge im Begutachtungsprozess, um die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit zu gewährleisten. Wir glauben nicht, dass eine einzige Form der Begutachtung den Anforderungen aller Arten von Zeitschriften oder Buchreihen gerecht wird. In Absprache mit den Herausgeberinnen und Herausgebern einer Zeitschrift oder einer Buchreihe vereinbaren wir transparente, faire und strenge Begutachtungsprozesse für jede Zeitschrift oder Reihe. Detaillierte Informationen zum Begutachtungsprozess für jede Publikation finden Sie auf den jeweiligen Websites der Zeitschriften oder Reihen.
8.2 Unparteilichkeit
Manuskripte werden unparteiisch begutachtet, und die Gutachterinnen und Gutachter – seien es externe Personen oder Mitglieder des Redaktions- oder Beirats – werden aufgrund ihrer Fachkompetenz ausgewählt. Wir stellen sicher, dass der Bewertungsprozess frei von persönlichen, akademischen oder finanziellen Vorurteilen ist. In Fällen, in denen der Verlag allein über die Annahme von Manuskripten für bestimmte Reihen entscheidet, wird die Unparteilichkeit gewahrt, indem sichergestellt wird, dass alle Entscheidungen auf der Grundlage der wissenschaftlichen Qualität und Relevanz getroffen werden. Für diese Reihen holen die Programmleitungen in der Regel ein externes (Single-Blind) Peer-Review ein, um ihren Entscheidungsprozess zu unterstützen. Diese vom Verlag kuratierten Reihen sind auf den jeweiligen Websites der Reihen eindeutig als solche gekennzeichnet.
8.3 Pflichten der Gutachterinnen/Gutachter
Die Gutachterinnen und Gutachter sind verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren, objektives und konstruktives Feedback zu geben und ihre Gutachten zeitnah fertigzustellen. Sie müssen außerdem alle nicht sofort erkennbaren Interessenkonflikte offenlegen und sich an die ethischen Richtlinien für Gutachter von COPE halten.
9.1 Redaktionelle Praktiken
Mohr Siebeck verpflichtet sich zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion in seinen redaktionellen Praktiken. Wir bemühen uns um eine vielfältige Vertretung unter den Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgebern sowie Gutachterinnen und Gutachtern.
9.2 Beseitigung von Voreingenommenheit
Wir ergreifen proaktive Maßnahmen, um Voreingenommenheit im Begutachtungsprozess zu beseitigen und eine faire und gerechte Bewertung aller eingereichten Arbeiten zu gewährleisten.
10.1 Erstbeschwerden
Wir verpflichten uns zu fairen und transparenten Verfahren bei der Bearbeitung von Beschwerden und Berufungen in Bezug auf alle Aspekte unserer Publikationen. Beschwerden sind an die Redaktionsleitung oder die Lektorin/den Lektor der betreffenden Zeitschrift oder Reihe zu richten.
10.2 Eskalationsverfahren
Wenn das Problem weiterhin ungelöst bleibt, kann es an das Herausgebergremium der Publikation eskaliert werden, und, wenn keine Lösung gefunden wird, an die jeweilige Programmleitung bei Mohr Siebeck zur weiteren Prüfung.
10.3 Berufungsverfahren
Autorinnen und Autoren, die gegen Entscheidungen über abgelehnte Manuskripte Berufung einlegen möchten, können dies durch Einreichen eines formellen Berufungsschreibens unter Beifügung aller relevanten Informationen tun. Alle Berufungen werden von dem Herausgebergremium und der zuständigen Programmleitung sorgfältig geprüft.
10.4 Vertraulichkeit und Unparteilichkeit
Beschwerden und Berufungen werden vertraulich und unparteiisch behandelt, um die Integrität des Verfahrens zu wahren.
10.5 Vollständige Offenlegung
Mohr Siebeck verlangt die vollständige Offenlegung von Konflikten und behält sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um deren möglichen Einfluss auf den Publikationsprozess zu mindern.
11.1 Korrekturen
Autorinnen und Autoren sind verpflichtet, die Redaktionsleitung, den zuständigen Lektor und die Programmleitung zu informieren, wenn sie in ihrer veröffentlichten Arbeit wesentliche Fehler oder Ungenauigkeiten feststellen, die Leserinnen und Leser irreführen oder die beabsichtigte Bedeutung verfälschen könnten. Geringfügige typografische oder stilistische Probleme fallen nicht unter diese Verpflichtung. Mohr Siebeck veröffentlicht gegebenenfalls Korrekturen, Widerrufe oder Aktualisierungen auf der Website der Zeitschrift oder des Bandes, begleitet von einer klaren Erklärung der Gründe für die Maßnahme.
11.2 Kategorien für Retractions und Korrekturen
Wir halten uns an die Widerruf-Richtlinien von COPE, um sicherzustellen, dass der Korrekturprozess transparent, schnell und fair ist. Korrekturen, Retractions und Bedenken werden klar kategorisiert und kommuniziert, um die Integrität der Forschungsergebnisse zu gewährleisten.
12.1 Aufbewahrung des Zugangs
Um die langfristige Zugänglichkeit zu gewährleisten, werden alle unsere Zeitschriftenartikel und Buchveröffentlichungen, einschließlich ihrer Metadaten, entweder bei Portico oder CLOCKSS archiviert.