Leitlinien zur Publikationsethik
Leitlinien zur Publikationsethik
Stand: August 2025
Mohr Siebeck wurde 1801 gegründet und ist ein unabhängiger Familienverlag, der sich seit über zwei Jahrhunderten der Förderung des Wissens widmet, insbesondere in den Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Unsere beständige Mission ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie akademischen Gemeinschaften zu dienen, indem wir exzellente Forschungsergebnisse veröffentlichen und maßgeschneiderte Publikationslösungen anbieten, die unseren Autorinnen und Autoren helfen, ihre Arbeiten bestmöglich zu präsentieren. Wir bei Mohr Siebeck glauben, dass unser Erfolg vom Erfolg unserer Autorinnen und Autoren abhängt – wir veröffentlichen Autorinnen und Autoren und unterstützen ihre akademischen Bemühungen auf Augenhöhe, mit Integrität, Transparenz und Sorgfalt.
Unser Engagement für Qualität und wissenschaftliche Exzellenz spiegelt sich in der Einhaltung ethischer Publikationsstandards wider, die wir auf höchstem Niveau befolgen. Die vorliegenden Richtlinien umreißen unsere Grundsätze zur Publikationsethik, die für alle unsere Zeitschriften und Buchreihen gelten. Sie stellen sicher, dass unsere Veröffentlichungspraktiken Transparenz, Fairness und akademische Integrität fördern und mit den Kernpraktiken des Committee on Publication Ethics (COPE) im Einklang stehen.
1.1. Kriterien für die Urheberschaft
Mohr Siebeck folgt klaren, transparenten und fairen Kriterien für die Urheberschaft und Mitwirkung. Wir sind der Ansicht, dass die Autorschaft einen wesentlichen intellektuellen Beitrag zur Forschung oder zum Manuskript widerspiegeln sollte. Jeder aufgeführte Autor/jede aufgeführte Autorin muss:
- ein vollständig originales Werk verfasst oder wesentlich zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der Forschung beigetragen haben.
- die endgültige Fassung des Manuskripts vor der Einreichung genehmigt haben.
- sich bereit erklärt haben, für alle Aspekte der Arbeit verantwortlich zu sein, einschließlich der Gewährleistung ihrer Richtigkeit und Integrität.
1.2. Danksagungen an Mitwirkende
Alle Mitwirkenden, die die Kriterien für die Autorschaft nicht erfüllen, sollten im Abschnitt „Danksagungen” des Manuskripts oder in der ersten Fußnote eines Artikels erwähnt werden. Von den Autorinnen und Autoren wird erwartet, dass sie diese Mitwirkenden erwähnen, und der Verlag wird nur in Fällen eingreifen, in denen Anzeichen für ein Fehlverhalten vorliegen, wobei ein solches Eingreifen einvernehmlich erfolgen wird.
1.3. Streitigkeiten über die Urheberschaft
Streitigkeiten über die Urheberschaft werden gemäß den Leitlinien von COPE behandelt, und die Autorinnen und Autoren werden aufgefordert, Konflikte intern zu lösen, bevor sie den Verlag einschalten.
1.4. Mehrfach-Einreichungen und redundante Veröffentlichungen
Mehrfacheinreichungen oder redundante Veröffentlichungen werden nur in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen für die Publikation in Betracht gezogen. Dazu gehören Situationen, in denen ein Werk oder Beitrag zuvor nur in einer anderen Sprache verfügbar war, in denen ein Beitrag zu einem Sammelband für dessen Zweck unerlässlich ist und nicht anderweitig erhältlich ist oder in denen der Beitrag eine wesentlich überarbeitete und erweiterte Version eines früheren Werks darstellt.
Die Autorinnen und Autoren solcher Bände sind verpflichtet, durch Rücksprache mit den Verlagen der Originalversionen sicherzustellen, dass sie über entsprechende Publikationsrechte verfügen.
2.1. Originalität und Genehmigungen
Mohr Siebeck respektiert und schützt die geistigen Eigentumsrechte von Autorinnen und Autoren. Autorinnen und Autoen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Werke original sind und keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Für Material, das urheberrechtlich geschützt ist oder Eigentum einer anderen Einrichtung ist, müssen alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden.
2.2. Veröffentlichungsexklusivität
Die Autorinnen und Autoren müssen bestätigen, dass ihre Arbeit nicht anderweitig veröffentlicht wurde und nicht bei einem anderen Verlag zur Veröffentlichung vorgesehen ist, es sei denn, es wurden ausdrückliche Vereinbarungen getroffen.
2.3. Übertragung des Urheberrechts
Nach der Annahme kann Mohr Siebeck je nach Publikationsmodell die Übertragung bestimmter Rechte verlangen (z. B. traditionelle Übertragung des Urheberrechts oder Creative-Commons-Lizenzierung). Für alle Open-Access-Publikationen gilt die CC-Lizenzierung. Wir verlangen oder empfehlen unseren Autorinnen und Autoren nicht, eine bestimmte CC-Lizenz zu wählen.
Unsere KI-Richtlinie zielt darauf ab, den Veröffentlichungsprozess zu schützen und gleichzeitig die ethische Nutzung KI-gestützter Technologien zu ermöglichen, wo dies angemessen ist. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien stellt Mohr Siebeck sicher, dass das geistige Eigentum unserer Autorinnen und Autoren geschützt wird und gleichzeitig die ethische Nutzung KI-gestützter Technologien ermöglicht wird, wo dies angemessen ist.
3.1 Autorinnen und Autoren
3.1.1 Was ist zulässig
- Autorinnen und Autoren können KI-Tools verwenden, um die Sprache, Grammatik und Lesbarkeit ihrer Arbeit vor der Einreichung zu verbessern. Jede solche Verwendung von KI muss offengelegt und im Manuskript klar angegeben werden. Die Autorinnen und Autoren müssen den Namen des Tools und seine Rolle bei der Erstellung des Manuskripts angeben und die Herausgeberinnen und Herausgeber oder den Verlag bei der Einreichung des Manuskripts darüber informieren. Mit der Veröffentlichung des Artikels unter ihrem Namen stimmen die Autorinnen und Autoren allen Änderungen zu, die an ihrem ursprünglichen Manuskript vorgenommen wurden. Sie übernehmen die volle Verantwortung für den beim Verlag eingereichten Text.
- KI-Tools können für administrative Aufgaben wie das Organisieren von Referenzen oder das Formatieren von Text verwendet werden.
3.1.2 Was ist unzulässig
- KI darf nicht verwendet werden, um Originalinhalte zu generieren oder akademische Forschung im Namen der Autorin/des Autors durchzuführen. KI darf nicht als Autorin/Autor oder Co-Autorin/Autor eines Werks genannt werden.
3.2 Herausgeberinnen/Herausgeber und Gutachterinnen/Gutachter
3.2.1 Was ist zulässig
- Herausgeberinnen und Herausgeber dürfen KI-Tools zur Unterstützung bei administrativen Aufgaben nur dann einsetzen, wenn dies vollständig mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.
3.2.2 Was ist unzulässig - Redakteurinnen und Redakteure, Redaktionsassistenzen oder Gutachterinnen und Gutachter dürfen keine Manuskripte oder Teile von Manuskripten in externe KI-Tools hochladen.
- KI darf nicht zur Bewertung oder Begutachtung der Qualität oder des Inhalts eingereichter Manuskripte verwendet werden. Redakteurinnen und Redakteure müssen sicherstellen, dass der Begutachtungs- und Entscheidungsprozess weiterhin von Menschen durchgeführt wird, ohne dass externe KI-Technologien zum Einsatz kommen.
3.3 Verlag
3.3.1 Wie Mohr Siebeck Manuskripte mit KI-Tools verarbeiten darf
- Mohr Siebeck darf KI-Tools verwenden, die intern entwickelt oder für bestimmte Aufgaben lizenziert wurden und die hinsichtlich der Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten vollständig mit der DSGVO konform sind. Diese Tools müssen den Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien von Mohr Siebeck entsprechen und werden strengen Bewertungen hinsichtlich Voreingenommenheit und Genauigkeit unterzogen.
4.1 Autorinnen/Autoren
Autorinnen und Autoren sind verpflichtet, alle finanziellen, institutionellen oder persönlichen Beziehungen offenzulegen, die als Einfluss auf die Forschung oder deren Interpretation angesehen werden könnten.
4.2 Gutachterinnen/Gutachter
Im Allgemeinen müssen Gutachterinnen und Gutachter sich von der Begutachtung von Manuskripten zurückziehen, wenn ein Interessenkonflikt besteht, wie z. B. berufliche Beziehungen, die Abhängigkeiten von den Autorinnen und Autoren mit sich bringen, oder ein finanzielles Interesse an der Forschung. In kleinen wissenschaftlichen Gemeinschaften ist es jedoch unvermeidlich, dass berufliche Beziehungen zwischen Autorinnen und Autoren sowie Herausgeberinnen und Herausgebern bestehen, beispielsweise wenn Doktorandinnen und Doktoranden überarbeitete Dissertationen in einer Reihe veröffentlichen möchten, die von derjenigen Person herausgegeben wird, welche die Arbeit betreut oder im Verfahren als Prüferin/Prüfer mitgewirkt hat. In solchen Fällen müssen potenzielle Interessenkonflikte gegenüber dem Herausgebergremium offengelegt werden. Um einen unparteiischen Begutachtungsprozess zu gewährleisten, wird das Herausgebergremium das Manuskript einer unabhängigen Person zur Begutachtung zuweisen, die keine Verbindungen zur Autorin/zum Autor oder zur betreffenden Herausgeberin/zum betreffenden Herausgeber hat. Die Herausgeberin/der Herausgeber mit dem Interessenkonflikt wird von allen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Manuskript ausgeschlossen.
4.3 Herausgeberinnen/Herausgeber
Herausgeberinnen und Herausgeber müssen Konflikte transparent handhaben und sicherstellen, dass der Begutachtungsprozess unvoreingenommen und unparteiisch bleibt.
5.1 Förderung des Datenaustauschs
Die Integrität der akademischen Forschung hängt von Transparenz, Zugänglichkeit und der Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ab. Mohr Siebeck ermutigt Autorinnen und Autoren, zugrunde liegende Daten, Methoden und ergänzende Materialien zu teilen, die eine Überprüfung und Reproduktion ihrer Ergebnisse ermöglichen, sofern dies nicht aus rechtlichen, ethischen oder vertraulichkeitsbezogenen Gründen unmöglich ist.
5.2 Repositorien
Wir unterstützen die Prinzipien der offenen Wissenschaft und empfehlen Autorinnen und Autoren, ihre Daten gegebenenfalls in anerkannten Repositorien zu hinterlegen, wobei Datenschutzgesetze und andere ethische Überlegungen zu beachten sind.
6.1 Forschung an Menschen und Tieren
Alle Veröffentlichungen von Mohr Siebeck müssen den ethischen Standards in der Forschung entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschung an Menschen und Tieren. Jede Forschung, an der Menschen oder Tiere beteiligt sind, muss gemäß den ethischen Richtlinien durchgeführt und von den zuständigen Ethikkommissionen genehmigt worden sein. Autorinnen und Autoren müssen in ihren Manuskripten Angaben zur ethischen Genehmigung und Einwilligung machen.
6.2 Einverständniserklärung
Autorinnen und Autoren müssen bestätigen, dass die Einverständniserklärung der an der Forschung beteiligten Personen eingeholt wurde und dass deren Privatsphäre gemäß den geltenden Gesetzen geschützt wurde.
6.3 Schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen
Bei Forschungen mit schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen ist besondere Sorgfalt geboten, und die Autorinnen und Autoren müssen darlegen, wie sie die Einhaltung ethischer Standards sichergestellt haben.
7.1 Definition und Folgen von Plagiaten
Mohr Siebeck toleriert keinerlei Form von Plagiaten. Autorinnen und Autoren sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Arbeiten original sind und ordnungsgemäß zitiert wird.
Als Standardverfahren überprüfen wir Manuskripte mit Hilfe von CrossRef’s Similarity Check, powered by Turnitin’s iThenticate, auf Plagiate. Dadurch wird sichergestellt, dass eingereichte Arbeiten den ethischen und wissenschaftlichen Standards entsprechen, indem nicht gekennzeichnete Ähnlichkeiten mit bereits veröffentlichten Materialien identifiziert werden. Wird vor oder nach der Veröffentlichung ein Plagiat festgestellt, ergreift Mohr Siebeck geeignete Maßnahmen, darunter Korrekturen, Retractions oder der Ausschluss der Autorin/des Autors von zukünftigen Einreichungen. Zurückgezogene Texte werden nicht aus unserer eLibrary gelöscht, sondern deutlich als Plagiat gekennzeichnet, um sicherzustellen, dass Korrekturen für Leserinnen und Leser transparent und nachvollziehbar sind.
7.2 Untersuchungen wegen Fehlverhaltens
Jeder Verstoß gegen ethische Standards wird von Mohr Siebeck gemäß den Richtlinien von COPE untersucht. Dazu gehört auch wissenschaftliches Fehlverhalten wie Datenfälschung oder -fabrikation.
8.1 Transparenz
Mohr Siebeck verpflichtet sich zu einem hohen Standard bei der Begutachtung. Wir fördern Fairness, Transparenz und Strenge im Begutachtungsprozess, um die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit zu gewährleisten. Wir glauben nicht, dass eine einzige Form der Begutachtung den Anforderungen aller Arten von Zeitschriften oder Buchreihen gerecht wird. In Absprache mit den Herausgeberinnen und Herausgebern einer Zeitschrift oder einer Buchreihe vereinbaren wir transparente, faire und strenge Begutachtungsprozesse für jede Zeitschrift oder Reihe. Detaillierte Informationen zum Begutachtungsprozess für jede Publikation finden Sie auf den jeweiligen Websites der Zeitschriften oder Reihen.
8.2 Unparteilichkeit
Manuskripte werden unparteiisch begutachtet, und die Gutachterinnen und Gutachter – seien es externe Personen oder Mitglieder des Redaktions- oder Beirats – werden aufgrund ihrer Fachkompetenz ausgewählt. Wir stellen sicher, dass der Bewertungsprozess frei von persönlichen, akademischen oder finanziellen Vorurteilen ist. In Fällen, in denen der Verlag allein über die Annahme von Manuskripten für bestimmte Reihen entscheidet, wird die Unparteilichkeit gewahrt, indem sichergestellt wird, dass alle Entscheidungen auf der Grundlage der wissenschaftlichen Qualität und Relevanz getroffen werden. Für diese Reihen holen die Programmleitungen in der Regel ein externes (Single-Blind) Peer-Review ein, um ihren Entscheidungsprozess zu unterstützen. Diese vom Verlag kuratierten Reihen sind auf den jeweiligen Websites der Reihen eindeutig als solche gekennzeichnet.
8.3 Pflichten der Gutachterinnen/Gutachter
Die Gutachterinnen und Gutachter sind verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren, objektives und konstruktives Feedback zu geben und ihre Gutachten zeitnah fertigzustellen. Sie müssen außerdem alle nicht sofort erkennbaren Interessenkonflikte offenlegen und sich an die ethischen Richtlinien für Gutachter von COPE halten.
9.1 Redaktionelle Praktiken
Mohr Siebeck verpflichtet sich zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion in seinen redaktionellen Praktiken. Wir bemühen uns um eine vielfältige Vertretung unter den Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgebern sowie Gutachterinnen und Gutachtern.
9.2 Beseitigung von Voreingenommenheit
Wir ergreifen proaktive Maßnahmen, um Voreingenommenheit im Begutachtungsprozess zu beseitigen und eine faire und gerechte Bewertung aller eingereichten Arbeiten zu gewährleisten.
10.1 Erstbeschwerden
Wir verpflichten uns zu fairen und transparenten Verfahren bei der Bearbeitung von Beschwerden und Berufungen in Bezug auf alle Aspekte unserer Publikationen. Beschwerden sind an die Redaktionsleitung oder die Lektorin/den Lektor der betreffenden Zeitschrift oder Reihe zu richten.
10.2 Eskalationsverfahren
Wenn das Problem weiterhin ungelöst bleibt, kann es an das Herausgebergremium der Publikation eskaliert werden, und, wenn keine Lösung gefunden wird, an die jeweilige Programmleitung bei Mohr Siebeck zur weiteren Prüfung.
10.3 Berufungsverfahren
Autorinnen und Autoren, die gegen Entscheidungen über abgelehnte Manuskripte Berufung einlegen möchten, können dies durch Einreichen eines formellen Berufungsschreibens unter Beifügung aller relevanten Informationen tun. Alle Berufungen werden von dem Herausgebergremium und der zuständigen Programmleitung sorgfältig geprüft.
10.4 Vertraulichkeit und Unparteilichkeit
Beschwerden und Berufungen werden vertraulich und unparteiisch behandelt, um die Integrität des Verfahrens zu wahren.
10.5 Vollständige Offenlegung
Mohr Siebeck verlangt die vollständige Offenlegung von Konflikten und behält sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um deren möglichen Einfluss auf den Publikationsprozess zu mindern.
11.1 Korrekturen
Autorinnen und Autoren sind verpflichtet, die Redaktionsleitung, den zuständigen Lektor und die Programmleitung zu informieren, wenn sie in ihrer veröffentlichten Arbeit wesentliche Fehler oder Ungenauigkeiten feststellen, die Leserinnen und Leser irreführen oder die beabsichtigte Bedeutung verfälschen könnten. Geringfügige typografische oder stilistische Probleme fallen nicht unter diese Verpflichtung. Mohr Siebeck veröffentlicht gegebenenfalls Korrekturen, Widerrufe oder Aktualisierungen auf der Website der Zeitschrift oder des Bandes, begleitet von einer klaren Erklärung der Gründe für die Maßnahme.
11.2 Kategorien für Retractions und Korrekturen
Wir halten uns an die Widerruf-Richtlinien von COPE, um sicherzustellen, dass der Korrekturprozess transparent, schnell und fair ist. Korrekturen, Retractions und Bedenken werden klar kategorisiert und kommuniziert, um die Integrität der Forschungsergebnisse zu gewährleisten.
12.1 Aufbewahrung des Zugangs
Um die langfristige Zugänglichkeit zu gewährleisten, werden alle unsere Zeitschriftenartikel und Buchveröffentlichungen, einschließlich ihrer Metadaten, entweder bei Portico oder CLOCKSS archiviert.