Religionswissenschaft

Ute Mager

Einrichtungsgarantien

Entstehung, Wurzeln, Wandlungen und grundgesetzmäßige Neubestimmung einer dogmatischen Figur des Verfassungsrechts

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 2003. XXII, 527 Seiten.

Jus Publicum 99

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ISBN 978-3-16-158016-1
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Ute Mager klärt Anwendungsbereich, Inhalt und Gewährleistungsumfang der aus der Weimarer Staatsrechtslehre für das Grundgesetz überkommenen verfassungsdogmatischen Kategorie der Einrichtungsgarantien, indem sie diese als Autonomiegewährleistungen neu bestimmt.
Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand zur Zeit der Weimarer Republik. Die von ihr umfaßten Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie finden aber auch heute noch vielfach Verwendung, ohne daß allerdings Klarheit über Inhalt und Funktion, Gemeinsamkeiten und Trennendes oder auch nur über den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien bestünde. Ute Mager weist nach, daß die Lehre von den Einrichtungsgarantien schon zur Zeit der Weimarer Republik bei dem gleichbleibenden Ziel, den Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht zu begründen, über eine erhebliche, in je unterschiedlichem Vorverständnis gründende Variationsbreite verfügte. Zur Vertiefung des Verständnisses geht die Autorin den ideengeschichtlichen Wurzeln der Lehre nach, die in Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über Entstehung und Wesen des Rechts zu finden sind. Sie analysiert ausführlich die heutige Begriffsverwendung und verfolgt Rezeption und Wandel der Kategorie unter dem gegenüber der Weimarer Reichsverfassung in seiner Verbindlichkeit wesentlich gestärkten Grundgesetz. Hieran schließt die Systembildung an, wobei als heutige Funktion von Einrichtungsgarantien der Schutz von Autonomie im Sinne selbstbestimmter Gestaltung von privaten Rechtsverhältnissen bzw. staatsferner Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben ermittelt wird. Schließlich legt Ute Mager die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Anwendungsbereich und den Schutzgehalt der Kategorie »Einrichtungsgarantie« dar.
Personen

Ute Mager Geboren 1962; 1994 Promotion und 2002 Habilitation an der Freien Universität Berlin. Seit 2004 Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, seit 2007 Direktorin des Zentrums für anwaltsorientierte Juristenausbildung, 2010 – 2018 Richterin im Nebenamt am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, seit 2017 Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Der Staat — Bd.42 (2003), H.4, S. 646ff (Walter Pauly)
In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung G — Bd.122 (2005), S.983ff (Heinrich de Wall)
In: Journal f.Rechtspolitik — 2004, H.4, S.275
In: Zeitschr.f.Beamtenrecht — Jg.52 (2004), H.10, S.365ff (Prof.Rudolf Summer)
In: Comparativ – Leipziger Beiträge — 2007, 137–148 (Helmut Goerlich)
In: Zeitschr.f.Neuere Rechtsgeschichte — Jg.27 (2005), H.1/2, S.163ff (Clemens Jabloner)