Rechtswissenschaft

Valentin Pfisterer

Unternehmensprivatsphäre

Verfassungsrechtliche Grenzen der Pflichtpublizität im Europäischen Unternehmensrecht – Eine Studie mit vergleichenden Bezügen zum Recht der Vereinigten Staaten von Amerika

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2020; 2014. XIX, 344 Seiten.

Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 14

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ISBN 978-3-16-158814-3
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Valentin Pfisterer erkundet mit einem vergleichenden Blick auf die USA, welche Grenzen das Europäische Verfassungsrecht dem Europäischen Gesetzgeber beim Erlass von Offenlegungspflichten setzt. Hiervon ausgehend entwickelt er ein plurales Konzept von 'Unternehmensprivatsphäre' als potenziell wirksames Instrument, um die verpflichtende Offenlegung verfassungsrechtlich zu domestizieren.
Regulierung hat Konjunktur in Europa, der Europäische Gesetzgeber hat Rückenwind. Er verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von immer mehr unternehmensbezogenen Informationen. Valentin Pfisterer analysiert mit einem vergleichenden Blick auf die Vereinigten Staaten von Amerika, welche Grenzen das Europäische Verfassungsrecht dem Europäischen Gesetzgeber dabei setzt. Hiervon ausgehend unternimmt er den Versuch, das Verhältnis von Pflichtpublizität und Vertraulichkeitsinteressen der Unternehmen im Lichte der Dichotomie Öffentlichkeit/Privatheit neu zu vermessen. Der Autor entwickelt ein plurales Konzept von 'Unternehmensprivatsphäre', verankert im Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Dieses Konzept bietet sich als ein potentiell wirkungsvolles Instrument an, um die verpflichtende Offenlegung – und andere Formen der Regulierung – verfassungsrechtlich zu domestizieren.
Personen

Valentin Pfisterer Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Leipzig und Sevilla; 2010–12 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht; seit 2012 Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin; 2013 Promotion.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) — 2015, 666–669 (Malte Stübinger)