Rechtswissenschaft

Öffentliches Recht und Wissenschaftstheorie

Hrsg. v. Andreas Funke u. Jörn Lüdemann

unrevised e-book edition 2021; original edition 2009; 2009. VII, 216 Seiten.

Recht - Wissenschaft - Theorie 3

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ISBN 978-3-16-160626-7
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Was sind Gegenstände, Methoden und Aufgaben der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht? Die Autoren der Beiträge in diesem Band untersuchen das Verhältnis des Fachs zur allgemeinen Wissenschaftstheorie und zu den Sozialwissenschaften sowie den Bedarf nach einer fachspezifischen Wissenschaftstheorie.
Was sind Gegenstände, Methoden und Aufgaben der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht? Alle Elemente, über die sich eine Wissenschaft gemeinhin definiert, stehen aktuell zur Diskussion. Gehört neben dem positiven Recht auch die Rechtspolitik zu den Gegenständen des Fachs? Wie weit sollte es sich den Sozialwissenschaften gegenüber öffnen? Wie kann eine reflektierte Rezeption sozialwissenschaftlicher Forschung aussehen, die einerseits die Vorteile wissenschaftlicher Arbeitsteilung nutzt und andererseits den Besonderheiten der Rechtswissenschaft Rechnung trägt? Was kann die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht von der allgemeinen Wissenschaftstheorie lernen? Braucht das Fach eine eigene, fachspezifische Wissenschaftstheorie? Was kann die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht von früheren wissenschaftstheoretischen Debatten lernen? Und wie positioniert sich die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht zwischen wissenschaftstheoretischen Ansprüchen und ihrem charakteristischen Anwendungsbezug? Diesen Fragen gehen die Autoren der Beiträge in diesem Band nach.
Inhaltsübersicht
Andreas Funke: Öffentliches Recht und Wissenschaftstheorie – zur Einführung – Matthias Jestaedt: Braucht die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht eine fachspezifische Wissenschaftstheorie? – Karsten Schneider: Zur Eignung des Forschungsprogramms der Reinen Rechtslehre als Wissenschaftstheorie einer Wissenschaft vom Öffentlichen Recht – Andreas von Arnauld: Die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht nach einer Öffnung für sozialwissenschaftliche Theorie – Jörn Lüdemann: Rechtsetzung und Interdisziplinarität in der Verwaltungsrechtswissenschaft – Steffen Augsberg: Die aktuelle Methodendiskussion: eine wissenschaftstheoretische Renaissance? – Ulrich Vosgerau: Rechtswissenschaft als Theorie der Theorie oder als praktische Kulturwissenschaft?
Personen

Andreas Funke ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
https://orcid.org/0000-0002-8895-6802

Jörn Lüdemann ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Medienrecht, Rechtstheorie und Rechtsökonomik an der Universität Rostock.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Die Verwaltung — 2011, 153–154 (Helmuth Schulze-Fielitz)