Rechtswissenschaft

Tristan Barczak

Der nervöse Staat

Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft

2., unveränderte Auflage mit einem Supplementum; 2021. XXXI, 847 Seiten.

Jus Publicum 288

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ISBN 978-3-16-160746-2
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Der Staat der modernen Sicherheitsgesellschaft befindet sich in permanenter Alarmbereitschaft. Er beseitigt Gefahren, bevor sie entstehen, agiert vorsorglich, statt abzuwarten, und hält ständig nach potentiellen Feinden Ausschau. Nur ein resilientes Recht kann dem nervösen Staat den Weg aus der Antizipationsfalle ebnen.
Was ist ein nervöser Staat? Vor dem Hintergrund der sicherheitsrechtlichen Herausforderungen des 21.Jahrhunderts entwirft Tristan Barczak ein facettenreiches, als kritische Analyse konzipiertes Staatsbild. Skizziert wird ein Staat, der aus ständiger Angst, den letzten Zeitpunkt rechtzeitigen Handelns zu verpassen, schon in der Normallage so handelt, als befinde er sich im Ausnahmezustand. Unter den Bedingungen einer von Globalisierung, Digitalisierung und Dynamisierung geprägten Risiko- undSicherheitsgesellschaft tritt an die Stelle des verfassungsrechtlichen Ausnahmeregimes ein permanent abrufbares Präventionsrecht, das der Verhinderung der Krise weit im Voraus konkretisierter Gefahren dient. Vorverlagerung, Verstetigung und Vergesetzlichung wirken auf Form und Struktur des Ausnahmezustands zurück. Sie erfordern neue rechtliche Bindungen, die ebenso stabil wie elastisch, ebenso rigide wie flexibel sein müssen. Nur so erweist sich das Recht resilient gegenüber einem antizipierten Ausnahmezustand und ebnet dem Staat den Weg aus der Antizipationsfalle.

Das Werk zählt zu den ‚Juristischen Büchern des Jahres 2021‘, die als Leseempfehlung in der JZ 2021, 991 ff. besprochen werden.

»Die Studie der Stunde« (Jochen Zenthöfer FAZ v. 10.8.2020, S.16)

»Klug, aufschlussreich, hellsichtig […] eine meisterhafte Großdarstellung« (Heribert Prantl SZ v. 20./21.2.2021, S.6)
Personen

Tristan Barczak Geboren 1985; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau.
https://orcid.org/0000-0003-4097-2261

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 76 (2021), 994 (Reinhard Zimmermann)
In: Bayerische Verwaltungsblätter — 152 (2021), 613–615 (Markus Möstl)
In: Soziopolis — https://www.soziopolis.de/nicht-die-nerven-verlieren.html – zur 1.A. / for the 1st ed. (Jean-Pierre Wils)
In: Süddeutsche Zeitung – PolB — 20./21. Februar 2021, 6 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Heribert Prantl)
In: Zeitschr. f. Lebensrecht — 31 (2022), 347–359 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Stefan Haack)
In: Niedersächsische Verwaltungsblätter — 28 (2021), 38–43 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Michael Kniesel)
In: Sächsische Verwaltungsblätter — 2022, 153–155 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Helmut Goerlich)
In: Der Staat — 60 (2021), 678–681 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Günter Frankenberg)
In: — 23 (2020), 6–7 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Carlos A. Gebauer)
In: FAZ — 10. August 2020, 16 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Jochen Zenthöfer)
In: Juristenzeitung — 17 (2020), 843–844 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Christoph Gusy)
In: Deutsches Verwaltungsblatt — 136 (2021), 102–104 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Michael Fuchs)
In: Polizei Newsletter — https://polizei-newsletter.de/wordpress/?p=1885 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Thomas Feltes)
In: Die Öffentliche Verwaltung — 2021, 1127–1128 – zur 1.A. / for the 1st ed. (Dieter Kugelmann)