Rechtswissenschaft

Martin Schwamborn

Maßstäbe der europäischen Integration

Möglichkeiten und Grenzen eines maßstabsorientierten Kooperationsverhältnisses zwischen BVerfG und EuGH

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ISBN 978-3-16-161404-0
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Seit jeher ist die (Letzt-)Entscheidung über die rechtlichen Grenzen der europäischen Integration zwischen BVerfG und EuGH umstritten. Martin Schwamborn untersucht die von beiden Gerichten herangezogenen Integrationsmaßstäbe und zeigt auf, dass der Streit über das »letzte Wort« mithilfe eines pluralistischen und maßstabsbezogenen Ansatzes überwunden werden kann.
Quis iudicabit? Diese Grundfrage der europäischen Integration bleibt nicht zuletzt wegen der Entscheidungen des BVerfG und des EuGH zum PSP-Programm der EZB hochaktuell. Obwohl beide Gerichte die Notwendigkeit der Kooperation bzw. des gerichtlichen Dialogs betonen, nehmen sie weiterhin das Letztentscheidungsrecht für sich in Anspruch. Um eine nachhaltige Überwindung des Streits über das »letzte Wort« zu ermöglichen, plädiert Martin Schwamborn für einen pluralistischen Ansatz, der die rechtlichen Prämissen beider Seiten als gleichberechtigt anerkennt und den Fokus auf die jeweiligen Integrationsmaßstäbe legt. Zu diesem Zweck untersucht er die Maßstäbe, die BVerfG und EuGH beim Schutz der Grundrechte, der nationalen (Verfassungs-)Identität und der Kompetenzgrenzen heranziehen. Davon ausgehend, skizziert er die Grundzüge eines maßstabsorientierten Kooperationsverhältnisses, welches für künftige Verfahren einen prozessualen und inhaltlichen Rahmen für die gemeinsame Ausgestaltung der Integrationsmaßstäbe zur Verfügung stellt.
Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2022 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und dem Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft ausgezeichnet.
Personen

Martin Schwamborn Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in Köln; Referendariat am OLG Köln mit Stationen beim Bundeskartellamt und dem VG Köln; Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völker- und Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln; seit 2021 Akademischer Rat a.Z. ebenda.

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