Rechtswissenschaft

Christian Ernst, Freddy Altmann

An-Institute als Bindeglied zwischen Hochschule und Wirtschaft

Rubrik: Abhandlungen
Wissenschaftsrecht (WissR)

Jahrgang 42 () / Heft 1, S. 22-49 (28)

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Mit dem »Institut an der Hochschule« besteht ein leistungsfähiges Instrument, dem zunehmenden Bedürfnis der Vernetzung von Hochschulen und Wirtschaft Rechnung zu tragen. Ausgehend von dem gemeinsamen Ziel, im Bereich der hochschuleigenen Aufgaben wissenschafts- und forschungsrelevante Vorhaben durch die zusätzliche Einbeziehung externer Strukturen, Ressourcen und Kompetenzen effizienter und in qualitativ besserer Weise zu erfüllen, bildet die Verleihung des Status eines An-Instituts die Grundlage eines institutionalisierten Kooperationsverhältnisses, welches auch nach Außen die funktionale Integration der von einem externen Träger betriebenen Einrichtung in den Wissenschafts-, Forschungs- und Lehrbetrieb der Hochschule deutlich macht. Da mit der Begründung des Kooperationsverhältnisses allerdings nur eine Angliederung, nicht aber eine Beleihung oder rechtliche Eingliederung in die Hochschule verbunden ist, muss bei allen hoheitlichen Maßnahmen, an denen des An-Instituts beteiligt ist, deutlich erkennbar sein, dass es sich um Maßnahmen der Hochschule handelt. So kann das An-Institut beispielsweise zwar Veranstaltungen im Rahmen eines Studienganges der Hochschule anbieten, die Anfertigung von Promotionen unterstützen und ggf. an der Ausgestaltung und Durchführung von Prüfungsverfahren mitwirken, doch bleibt die rechtliche Verantwortung für die Abnahme der Prüfungen und die damit verbundene Erteilung oder Versagung von Abschlüssen bzw. die Verleihung akademischer Grade ausschließlich der Hochschule zugewiesen und muss diese als Zurechnungsobjekt der staatlichen Entscheidung erkennen lassen.
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