Rechtswissenschaft

Bernhard Ulrici

Anerkennung und Vollstreckung nach Brüssel Ia

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 71 () / Heft 3, S. 127-137 (11)

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Seit dem 10. 1. 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) in 27 EU-Mitgliedstaaten sowie mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark und ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I-VO). Sie hat Neuerungen insbesondere für Anerkennung und Vollstreckung gebracht, welche nebst der als siebenter Abschnitt ins elfte Buch der ZPO eingestellten nationalen Durchführungsvorschriften inzwischen seit rund einem Jahr gelten. Nachdem peu à peu auch die Neuauflagen der Standardwerke zum europäischen Zivilverfahrensrecht das neue Recht behandeln besteht Anlass zu einem Überblick über die neuen Regelungen und erste Zweifelsfragen.
Personen

Bernhard Ulrici Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig; 2008 Promotion; wissenschaftlicher Assistent an der Universität Leipzig; Referendarausbilder; Prüfer im universitären Schwerpunktbereich »Unternehmen, Arbeit, Steuern« an der Universität Leipzig; Rechtsanwalt.