Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 63 (2008) / Heft 20, S. 1004-1006 (3)
wenn der Werkvertrag eine 'Ohne-Rechnung-Abrede' enthält. Der Senat bejaht dies unter Hinweis auf Treu und Glauben. Christian Armbrüster (JZ 2008, 1006) kritisiert diesen Lösungsweg und hält eine bereicherungsrechtliche Abwicklung für vorzugswürdig.