Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 72 (2017) / Heft 3, S. 156-158 (3)
Die Abgrenzung von Befunderhebungsfehler und unterlassener bzw. fehlerhafter therapeutischer Aufklärung hat Auswirkungen auf die in Arzthaftungsfällen oft entscheidende Frage der Beweislast für die Kausalität. Gerald Mäsch (JZ 2017, 158) kritisiert vor dem Hintergrund der inzwischen in § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB normierten Regel die in mehrfacher Hinsicht unzureichende Begründung des BGH in der nachfolgenden Entscheidung ebenso wie den Umgang mit Kausalitätszweifeln im deutschen Arzthaftungsrecht insgesamt.