Rechtswissenschaft

Johannes Wertenbruch

Das MoPeG – die Reform des Rechts der Personengesellschaften

Rubrik: Gesetzgebung
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 78 () / Heft 3, S. 78-88 (11)
Publiziert 27.01.2023

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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. 1. 2024 in Kraft. Leuchttürme sind das neu ausbuchstabierte Recht der rechtsfähigen GbR, die neuen Regeln zur Beschlussfassung einschließlich Beschlussmängelklage mit Passivlegitimation der OHG oder KG sowie die gesellschaftsrechtliche Öffnung der Rechtsform der OHG und KG einschließlich GmbH & Co. KG für die Freien Berufe. Aufgrund der an die »nicht rechtsfähigen Vereine« adressierten Verweisung des bisherigen § 54 BGB auf das Recht der Gesellschaft, die aber rechtsfähig ist, erfasst das MoPeG auch das Recht des nicht eingetragenen Vereins.
Personen

Johannes Wertenbruch Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Bonn; 1990 Promotion; 1999 Habilitation; seit 2001 Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg.