Rechtswissenschaft

Mohamad El-Ghazi

Das Verbot doppelter Strafverfolgung gemäß Art. 50 GRCh: Weiter Schutzbereich – großzügige Einschränkbarkeit?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 75 () / Heft 3, S. 115-122 (8)
Publiziert 03.02.2020

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Art. 50 der Europäischen Grundrechtecharta gewährleistet einen sehr großzügigen Schutz vor doppelter Strafverfolgung. In drei Entscheidungen der Großen Kammer hat sich der EuGH am 20. 3. 2018 eingehend mit der Frage der Einschränkbarkeit des Doppelbestrafungsverbotes befasst (Rs. Menci, Di Puma und Zecca sowie Carlsson Real Estate u. a.). Die Vorabentscheidungsverfahren betrafen das Nebeneinander von Verwaltungssanktionen (mit Strafcharakter) und originären Strafen im engen Sinne (Kriminalstrafen) und bieten Anlass für die folgenden – hinsichtlich der neueren EuGH-Rechtsprechung kritischen – Überlegungen.
Personen

Mohamad El-Ghazi Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Bremen; Referendariat am Kammergericht in Berlin; Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Ingeborg Zerbes in Bremen; seit 2019 Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier.