Simon Pschorr
Die Fachgerichtsbarkeit zwischen Vorlagepflicht und Entscheidungserheblichkeit
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Strafrecht
Jahrgang 80 (2025) /
Heft 3,
S. 102-105
(4)
Publiziert 03.02.2025
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ung vom10. September 2024 in der Nichtvorlage des § 184b Abs. 3 StGB a.F. trotz Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2GGund interveniert deshalb in ein letztinstanzliches Verfahren vordemBay- ObLG. Simon Pschorr stimmt der Begründung des BVerfG zu. Er kommtzudemSchluss, dass die Verfassungsmäßigkeit des § 184b Abs. 3 StGB a.F. im konkreten Fall zu entscheiden gewesen wäre. Weil § 184b Abs. 3 StGB in der Fassung vordem1. Juli 2021 bei Verfassungswidrigkeit der Reformfassung nicht fortgegolten hat und eine Fortgeltungsanordnung im materiellen Strafrecht sogar demBVerfG verschlossen ist, hätte das Tatgericht mangels Strafrahmen nicht zu derselben Strafe kommenkönnen. Die Nichtvorlage zeigt, dass auch von der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften überzeugte Gerichte durch die hohen Zulässigkeitshürden der konkreten Normenkontrolle abgeschreckt werden.