Rechtswissenschaft

Mattias Wendel

Die Pflicht zur Berücksichtigung der Lebensumstände von anerkannt Schutzberechtigten im EU-Ausland

Zugleich Besprechung von EuGH, Urteile v. 19. 3. 2019 – C-163/17, Jawo, und C-297/17 u. a., Ibrahim u. a.

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 20, S. 983-989 (7)
Publiziert 14.10.2019

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In zwei wegweisenden Urteilen hat der EuGH (JZ 2019, 993 und 999, in diesem Heft) entschieden, dass ein Mitgliedstaat im Dublin- bzw. im Asylverfahren die Lebensumstände berücksichtigen muss, denen ein Asylantragsteller im Zeitraum nach der Anerkennung internationalen Schutzes im EU-Ausland ausgesetzt ist bzw. wäre. Dabei hat der EuGH einerseits die Erheblichkeitsschwelle, ab der eine Verletzung von Art. 4 GRCh droht, näher konturiert, andererseits aber mehrere wichtige Fragen offen gelassen. Der Beitrag analysiert die zentralen Aussagen der Urteile in ihren Auswirkungen auf den Grundsatz gegenseitigen Vertrauens und die Gewährleistung präventiven Grundrechtsschutzes in Europa.
Personen

Mattias Wendel Geboren 1978; Studium in Passau, Paris und Berlin; 2010 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2017 Habilitation ebendort; seit 2018 Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Internationales Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.