Rechtswissenschaft

Ingeborg Puppe, Thomas Grosse-Wilde

Doppeltes Staatsversagen – Das (vorläufige) Ende des Loveparade-Verfahrens

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 7, S. 334-340 (7)
Publiziert 03.04.2019

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Das erste Staatsversagen besteht darin, dass die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde eine Großveranstaltung mit ständiger Besucherfluktuation auf einem geschlossenen Gelände mit nur einem Ein- und Ausgang baupolizeilich genehmigt hat. Das zweite Staatsversagen besteht darin, dass die zuständige Strafkammer des LG Duisburg die Schuld der Verursacher einer vorhersehbaren Katastrophe mit 21 Toten und 652 Verletzten als so gering bewertet, dass sie das Verfahren gegen sieben Beteiligte nach § 153 StPO ohne Sanktionen und ohne Begründung nach 8½ Jahren einstellt.
Personen

Ingeborg Puppe Keine aktuellen Daten verfügbar.

Thomas Grosse-Wilde Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau, Bonn und Helsinki; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn; Referendariat im OLG-Bezirk Köln; 2013 Zweites Staatsexamen; 2014 Visiting scholar am Chicago-Kent College of Law, Illinois Institute of Technology (IIT); seit 2015 Akademischer Rat am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn.
https://orcid.org/0000-0002-6353-2683