Rechtswissenschaft
EuGH, Urteil v. 24. 3. 2022 – C-433/20 Austro-Mechana GmbH ./. Strato AG
Jahrgang 77 (2022) / Heft 10,
S. 517-521 (5)
Publiziert 13.05.2022
Der EuGH hat entschieden, dass auch Cloud-Serving-Dienste in das urheberrechtliche Kopiervergütungssystem einzubeziehen sind. Karl-Nikolaus Peifer (JZ 2022, 521) hält für bemerkenswert, dass der Schritt von der Hardware-Bindung in das Cloud-Zeitalter durch richterliche Rechtsfortbildung erfolgt. Die Umsetzung des Urteils, für die der Gerichtshof lediglich vorgegeben hat, dass eine Überkompensation der Rechteinhaber vermieden werden müsse, sei eine anspruchsvolle Aufgabe für Verwertungsgesellschaften und Instanzgerichte.