Rechtswissenschaft
Europarecht. Urheberrecht
Jahrgang 68 (2013) / Heft 1, S. 37-41 (5)
Der EuGH erstreckt die Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts auf die Online-Übertragung von Software. Ansgar Ohly (JZ 2013, 42) hält die Begründung für auf andere Werkarten übertragbar, betrachtet aber die im Ergebnis wünschenswerte Gleichbehandlung von Online- und OfflineÜbertragungen als Aufgabe des Gesetzgebers.