Rechtswissenschaft

Herbert Roth

Kompetenzwidrige Eingriffe des EuGH in die nationalen Zivilprozessrechte

EuGH (GK), Urteil v. 17. 5. 2022 – C-693/19 und C-831/19, SPV Project 1503 Srl u. a. ./. YB und Banco di Desio e della Brianza SpA u. a. ./. XY, ZW

Rubrik: Anmerkung: Europarecht. Zivilprozessrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 78 () / Heft 3, S. 100-104 (5)
Publiziert 27.01.2023

6,00 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
Der EuGH setzt seine bisherige Rechtsprechung fort, wonach die Durchsetzung des europäischen Verbraucherrechts durch entgegenstehende Wertungen nationaler Prozessrechte nicht beeinträchtigt werden darf. Dabei scheut er auch vor Eingriffen in strukturbildende Rechtsinstitute des Prozessrechts wie die Rechtskraft oder den Streitgegenstand nicht zurück. Herbert Roth kritisiert diese Rechtsprechung und stellt die Frage, ob nicht schon eine offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung des EuGH (»Ultra-vires-Verstoß«) vorliegt.
Personen

Herbert Roth lehrte von 1987 bis 2016 Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an den Universitäten Heidelberg, Münster und Regensburg.