Rechtswissenschaft

Martin Nettesheim

»Leben in Würde«: Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht hinter den Grundrechten

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 1, S. 1-11 (11)
Publiziert 03.01.2019

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Der Streit um das Verständnis von Art. 1 Abs. 1 GG ist nur vorübergehend abgeebbt. Technische Entwicklungen werden uns zur Beschäftigung mit der Frage zwingen, worin wir die Würde des Menschen sehen. Dem Beitrag liegt die These zugrunde, dass Art. 1 Abs. 1 GG nicht eine im Wesen des Menschlichen angelegte besondere Qualität schützt. Die Bestimmung schützt vielmehr ein »LebeninWürde".Inder Ordnung des Grundgesetzes bildet dessen Kennzeichen ein gehaltvoller Begriff von Autonomie.
Personen

Martin Nettesheim Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Berlin und Ann Arbor; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen; Permanent Visiting Fellow am Institute of European Studies an der UC Berkeley.