Rechtswissenschaft
Verfassungsrecht. Steuerrecht
Jahrgang 67 (2012) / Heft 18, S. 903-908 (6)
Der BFH schließt sich in seinem Vorlagebeschluss der Auffassung an, der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich grundsätzlich verpflichtet, keine völkervertragswidrigen Gesetze zu erlassen. Christian Thiemann (JZ 2012, 908) sieht für einen Übergesetzesrang einfacher völkervertraglicher Abreden weder in Art. 25 GG noch in der »Völkerrechtsfreundlichkeit« des Grundgesetzes eine Grundlage.