Rechtswissenschaft

Johann Braun

Wahrheit im Zivilprozess

Ein Beitrag zur Prozesszwecklehre

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 2, S. 53-60 (8)
Publiziert 14.01.2021

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Nach verbreiteter Auffassung dient der Zivilprozess der Rechtsfindung auf der Grundlage der Wahrheit. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Ansicht zur gesetzlichen Regelung vielfach im Widerspruch steht. Sie kann daher dazu benutzt werden, den kontradiktorischen Prozess unter Berufung auf das hohe Gut der »Wahrheit« in ein investigatives Prozedere zu transformieren. Richtig ist indessen, dass der Zivilprozess ein Verfahren der parteigesteuerten Streitbereinigung ist, in dem es nur dann und soweit auf Wahrheitsfindung ankommt, als die Parteien dies wollen und sich den Weg dazu nicht selbst verbauen.
Personen

Johann Braun Geboren 1946; 1979 Promotion; 1982 Habilitation; 1983 Professor in Trier; 1988–2011 Professor für Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Passau.