Rechtswissenschaft

Alexander Hellgardt

Wer hat Angst vor der unmittelbaren Drittwirkung?

Die Konsequenzen der Stadionverbot-Entscheidung des BVerfG für die deutsche Grundrechtsdogmatik

Rubrik: Besprechungsaufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 73 () / Heft 19, S. 901-910 (10)

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In der Stadionverbot-Entscheidung (JZ 2018, 930, in diesem Heft) hat sich das BVerfG erneut zur »mittelbaren Drittwirkung« der Grundrechte bekannt, in der Sache aber eine unmittelbare Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG auf Private praktiziert. Vor diesem Hintergrund soll die Frage nach der Wirkung von Grundrechten zwischen Privaten neu aufgeworfen werden. Dabei zeigt sich, dass die Unterscheidung zwischen zwei- und mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen zentral ist.
Personen

Alexander Hellgardt Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie (B.A.) in Tübingen; wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 2008 Promotion; 2008 Zweites Staatsexamen in Hamburg; Master-Studium an der Harvard Law School; seit 2009 wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München; 2015 Habilitation; im WS 2015/16 Lehrstuhlvertretung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.