Rechtswissenschaft

Max Weber

Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz

Die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte im Zusammenspiel von Rechtsetzung und gebundener Rechtsanwendung

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ISBN 978-3-16-161966-3
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Gesetze können in atypischen Fällen zu äußerst unbilligen Ergebnissen führen. Max Weber untersucht die verfassungsrechtlichen Herausforderungen, die solche atypischen Fälle für den Gesetzgeber bedeuten, und zeigt auf, inwieweit unbillige Härten im Rahmen der Rechtsanwendung vermieden oder zumindest kompensiert werden können.
Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf – etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke.
Inhaltsübersicht
Erster Teil: Atypische Einzelfälle in der Rechtsetzung
A. Die Berücksichtigung atypischer Einzelfälle durch den Gesetzgeber
B. Verfassungsmäßigkeit der typisierungsbedingten Nichtberücksichtigung atypischer Fälle
C. Zwischenbefund zum ersten Teil

Zweiter Teil: Atypische Einzelfälle und die gebundene Rechtsanwendung
A. Der Verhältnismäßigkeitsgedanke in der gebundenen Verwaltung
B. Kompensation hinzunehmender Härten mithilfe des Aufopferungsgedankens

Untersuchungsergebnisse
A. Erster Teil
B. Zweiter Teil

Literaturverzeichnis
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