Rechtswissenschaft

Guido Bömer

Besitzmittlungswille und mittelbarer Besitz

2009. XXV, 282 Seiten.

Studien zum Privatrecht 1

94,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-149769-8
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Guido Bömer erschließt aus dem Römischen und Gemeinen Recht und aus den Gesetzesmaterialien das Verständnis, das die Gesetzesverfasser der Konzeption des Besitzrechts im BGB zugrunde gelegt haben. So widerlegt er die herrschende Ansicht, nach der mittelbarer Besitz von der Willkür des unmittelbaren Besitzers abhängt.
Zur Frage der Beendigung des mittelbaren Besitzes, die in der Kreditsicherungspraxis von erheblicher Bedeutung ist, hat sich seit Inkrafttreten des BGB eine feste herrschende Ansicht gebildet. Sie sieht einen beliebig änderbaren Besitzmittlungswillen des unmittelbaren Besitzers als Voraussetzung des mittelbaren Besitzes an und lässt diesen Besitz deshalb enden, sobald der unmittelbare Besitzer erkennen lässt, dass er seinen Besitz nicht länger für den bisherigen mittelbaren Besitzer ausüben will. Dies führt zu Wertungswidersprüchen und praktischen Ergebnissen, die auch Vertreter der herrschenden Ansicht als unbefriedigend empfinden.
Guido Bömer stellt die angebliche Voraussetzung eines Besitzmittlungswillens auf den Prüfstand. In einer umfangreichen historischen Untersuchung wertet er vor dem Hintergrund des Römischen und Gemeinen Rechts die Gesetzesmaterialien aus und erschließt so das Verständnis, das die Gesetzesverfasser der Regelung des Besitzrechts im BGB zugrunde gelegt haben. Es zeigt sich, dass die Figur des mittelbaren Besitzes nicht eingeführt wurde, weil die Gesetzesverfasser eine tatsächliche Sachherrschaft des mittelbaren Besitzers annahmen, die sich auf einen Besitzmittlungswillen gründete, sondern weil die Besitzfolgen auf den mittelbaren Besitzer um seines schutzwürdigen Interesses willen erstreckt werden sollten. Auf Basis dieser Erkenntnisse entwickelt der Autor seine These vom mittelbaren Besitz als objektivem Zuordnungsverhältnis von Rechtsfolgen, auf deren Grundlage etwa ein Wertungswiderspruch zwischen § 933 und § 934 BGB von vornherein nicht besteht.
Personen

Guido Bömer Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn; 2007 Promotion; seit 2008 Richter am Landgericht Berlin, derzeit abgeordnet an die Senatsverwaltung für Justiz, Berlin, als Persönlicher Referent der Senatorin für Justiz des Landes Berlin.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung G — 2012, 697–702 (Dietmar Schanbacher)