Rechtswissenschaft

Klaus Ferdinand Gärditz

Cephalopoden im Tierversuchsrecht

Eine Fallstudie zu biowissenschaftlicher Grundlagenforschung, Modellorganismen und epistemischer Lastenverteilung im Verwaltungsrecht

2023. VI, 111 Seiten.

Wissenschaftsrecht. Beihefte 26

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ISBN 978-3-16-162600-5
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Das Tierschutzrecht soll Leiden von Tieren vermeiden und setzt belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraus. Die vorliegende Fallstudie widmet sich dem epistemischen Grenzfall der Cephalopoden im Tierversuchsrecht. Sie illustriert die Rolle von Modellorganismen in den Life Sciences und deren normativen Wert für die Grundlagenforschung.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.
Inhaltsübersicht
I. Hintergrund
II. Tiermodelle in den Life Sciences

1. Modellorganismen
2. Evolutionäre Entwicklungsbiologie

III. Cephalopoden und tierexperimentelles Interesse
1. Hochkomplexes Nervensystem als Proprium
2. Cephalopoden als Modell in der Wissenschaftsgeschichte
3. Forschungsinteressen

IV. Einbeziehung in das Tierschutzrecht
1. Richtlinienerlass und Motiv der Schutzerweiterung
2. Epistemische Unsicherheit, Nozizeption, Vorsorge und Fiktion
3. Deutsches Recht

V. Epistemische Folgelasten
1. Empfindungsfähigkeit als Definitions- und Erkenntnisproblem
2. Cephalopoden als Grenzfall
3. Die Fallstricke einer Vergeisteswissenschaftlichung

VI. Konfliktverlagerung ins Tierversuchsrecht
1. Genehmigungsrecht
2. Ethische Rechtfertigung
3. Replace, Reduce, Refine
4. Tötung von Tieren

VI. Resümee
Personen

Klaus Ferdinand Gärditz ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Nebenamt und stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.

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