Rechtswissenschaft

Fabian Wall

Das Valutaverhältnis des Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall – ein Forderungsvermächtnis

Neubetrachtungen im Anschluss an die »Jahrhundert-Entscheidung« BGHZ 156, 350 ff. und an das »Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge«

2010. XLI, 854 Seiten.

Studien zum Privatrecht 8

114,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-150448-8
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Lebensversicherungen eröffnen dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, für den Todesfall eine andere Person als Begünstigten zu benennen. Während die Rechtsprechung hierin eine Schenkung sieht, gelangt Fabian Wall aufgrund aktueller insolvenzrechtlicher Entwicklungen zu einer Einordnung als Vermächtnis.
Seit 1930 ordnet die Rechtsprechung das Valutaverhältnis des Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall als lebzeitige Schenkung ein. Diese stets umstrittene Rechtsprechung basiert maßgeblich auf einer Konstruktion, die den Dritten vor dem Zugriff von Nachlassgläubigern schützen sollte. Dieser Zweck entsprach zwar dem Willen des Gesetzgebers von 1900, ist aber durch neuere Entwicklungen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht – zu nennen sind die Entscheidung BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003, IX ZR 252/01, BGHZ 156, 350 ff. und das »Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge« vom 26. März 2007 – obsolet geworden. Fabian Wall zeigt, dass diese Entwicklungen es ermöglichen und gebieten, das Valutaverhältnis in Zukunft als Forderungsvermächtnis einzuordnen, das – mit Ausnahme der aufgrund einer teleologischen Reduktion nicht anwendbaren Formvorschriften – dem Erbrecht unterliegt.
Personen

Fabian Wall Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Rom; 2009 Promotion; seit 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz.

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