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Elitza Mihaylova
Die Garantiewerbehaftung nach § 443 Abs. 1 BGB als Institut des europäischen Marktordnungsrechts
Zum Schutz des Marktes vor adverser Selektion durch eine gesetzliche Marktinformationshaftung und die Inhaltskontrolle vorformulierter Garantiebedingungen
2019. XIII, 246 Seiten.
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Die Garantiewerbehaftung bildet einen Kristallisationspunkt des europarechtlich veranlassten Wandels des nationalen Vertragsrechts. Nach § 443 Abs. 1 BGB sind Werbeangaben über Garantien ebenso verbindlich wie der eigentliche Garantievertrag. Bezweckt wird hierdurch ein Schutz des Binnenmarktes vor einem Marktversagen durch adverse Selektion.