Unternehmen bilden wettbewerbsbeschränkende Kartelle im Verborgenen. Um sie nachzuweisen, greift die Europäische Kommission regelmäßig zu Vermutungen. Leon Burkhart untersucht die Reichweite, Rechtfertigung sowie die Möglichkeiten der Widerlegung solcher Vermutungen.
Die Europäische Kommission macht bei dem Nachweis kartellrechtlicher Zuwiderhandlungen im Sinne von Art.101 AEUV regelmäßig von Vermutungen Gebrauch. Mit jeder weiteren rückt sie die Aufklärung des Sachverhalts zunehmend in den Schatten der effektiven Kartellrechtsverfolgung, da sie eine beweiserhebliche Tatsache nicht unmittelbar feststellt, sondern nur annimmt. Das geschieht, obwohl im europäischen Kartellrecht das dogmatische Rüstzeug fehlt, um den Anwendungsbereich, die Widerlegung und Rechtfertigung einer Vermutung rechtssicher zu beurteilen. Im Wege einer vergleichenden Betrachtung des deutschen Beweisrechts beschreibt Leon Burkhart tatsächliche und normative Vermutungen. Anhand dieser Qualifizierung untersucht er drei Vermutungen, die den Nachweis erleichtern, ob und wie lange ein Unternehmen an einem Kartell beteiligt war. Außerdem widmet er sich den Möglichkeiten ihrer Widerlegung wie zum Beispiel durch den Nachweis einer offenen Distanzierung oder eines unabhängigen Marktverhaltens.
Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Jahres 2023 der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
Inhaltsübersicht:
A. Der Gegenstand der Untersuchung
B. Der Gang der Untersuchung
1. Teil Die Beweislastverteilung und der Vermutungsbegriff im europäischen KartellrechtA. Die Verteilung der objektiven Beweislast unter der Verordnung 1/2003
B. Der Nachweis der Beteiligung an wettbewerbsbeschränkendem Verhalten und ihrer Dauer
C. Die Verschiebung der konkreten Beweisführungs- und Behauptungslast
D. Der Vermutungsbegriff
E. Zusammenfassung
2. Teil Die BeteiligungsvermutungenA. Die Anwendung der Beteiligungsvermutungen im Hinblick auf die Begehungsformen einerZuwiderhandlung
B. Die Koordinierungsvermutung
C. Die Kausalitätsvermutung (»Anic-Vermutung«)
D. Die Fortführungsvermutung
E. Die Wechselwirkungen zwischen den Beteiligungsvermutungen
F. Zusammenfassung
3. Teil Die Widerlegung der BeteiligungsvermutungenA. Die Geltendmachung der Widerlegungsgründe
B. Die offene Distanzierung
C. Die Selbstanzeige bei den Kartellbehörden
D. Der Nachweis eines unabhängigen Marktverhaltens als Widerlegungsform
E. Die Vorlage sogenannter »anderer Beweise« als Widerlegungsform
F. Zusammenfassung