Rechtswissenschaft

Philipp S. Fischinger

Kürzungsregelungen bei Haftungshöchstsummen

Eine kritische Analyse de lege lata und de lege ferenda

2012. XIII, 124 Seiten.

Studien zum Privatrecht 17

89,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-151713-6
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Übersteigen die Schäden aus einem Großschadensereignis den Betrag dessen, was der Schädiger verschuldensunabhängig leisten muss, werden die Ansprüche der Geschädigten anteilig gekürzt. Praktisch handhabbar sind solche »Kürzungsregelungen« oftmals nicht. Philipp S. Fischinger diskutiert mögliche Regelungsalternativen und plädiert für ein Schadenssozialisierungsmodell.
Gefährdungshaftungstatbestände sehen als Ausgleich für die reduzierten Haftungsvoraussetzungen oft Regelungen vor, die die Einstandsverantwortlichkeit auf einen Höchstbetrag beschränken (sogenannte Haftungshöchstsummen). Das macht Normen erforderlich, die die Verteilung der Haftungssumme regeln, wenn die eingetretenen Schäden diese Summe übersteigen (sogenannte Kürzungsregelungen). Pars pro toto seien die § 88 S. 2 AMG, § 12 Abs. 2 StVG, § 15 S. 2 UmweltHG genannt. Philipp S. Fischinger setzt sich ausführlich mit der bislang kaum erörterten Frage auseinander, ob diese Kürzungsregelungen im Fall eines Großschadensereignisses einem »Stresstest« standhalten würden. Er zeigt auf, dass und warum dies nicht zu erwarten ist, und erörtert deshalb verschiedene Regelungsalternativen de lege ferenda. Dabei plädiert er für eine teilweise »Sozialisierung« der entstandenen Schäden durch Verlagerung auf die Allgemeinheit und unterbreitet einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.
Personen

Philipp S. Fischinger ist Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Sportrecht an der Universität Mannheim.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschr. f. VerkehrsR — 2013, 307–308 (Christian Huber)