Jan Schapp stellt das Verhältnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung in den Mittelpunkt der juristischen Methodenlehre. Gesetz und Richter entscheiden die Konflikte auf der Grundlage der Lehre vom Anspruch, die als System des Zivilrechts entfaltet wird. Die Methodenlehre rückt damit aus einer Randlage in das Zentrum von Recht und Rechtswissenschaft.
Im vorliegenden Band macht Jan Schapp eine Reihe seiner Aufsätze zur juristischen Methodenlehre aus den Jahren 1992-2007 erneut zugänglich. Er stellt dabei anknüpfend an eigene frühere Arbeiten die juristische Methodenlehre auf eine neue Grundlage. Im Mittelpunkt steht für ihn nicht mehr die Frage nach den allgemeinen Kriterien der Auslegung von Gesetzestexten, sondern das Verhältnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung. Gesetz und Richterspruch begreift er als Entscheidung von Konflikten einer vorausgesetzten Lebenswirklichkeit. Diese Konfliktsentscheidung erfolgt aufgrund der Lehre vom Anspruch, die als System des Zivilrechts entfaltet wird. Immer klarer tritt dabei die Bedeutung der römisch-rechtlichen Unterscheidung von
res und
actio als zentrales Motiv auch für ein modernes Rechtsdenken hervor. Sie ermöglicht es, die grundlegenden Institutionen des Rechts auf ein System der Ansprüche zu beziehen und beide zu einem System des Zivilrechts zusammenzufügen. Ihm schließt sich dann das öffentliche Recht mit neuen Fragestellungen an.
Der Autor skizziert die praktische Arbeit des Richters wirklichkeitsnah, bettet sie dabei aber zugleich auch in größere geisteswissenschaftliche Zusammenhänge ein. Für das deutsche ohnehin stark am Anspruch orientierte Rechtsdenken bietet sich so eine Methodenlehre verstanden als Konzeption für Lehre und Studium des Rechtes an. Zugleich werden Züge einer zukünftigen europäischen Rechtswissenschaft erkennbar. Die Methodenlehre rückt aus einer Randlage in das Zentrum von Recht und Rechtswissenschaft.
Inhaltsübersicht:
I. Zivilrechtssystem und Methodenlehre1. Das Zivilrecht als Anspruchssystem (1992)
2. Probleme der Reform des Leistungsstörungsrechts (1993)
3. Einführung in das Bürgerliche Recht: Auslegung und Anwendung der Rechtssätze (2002)
4. Einführung in das Bürgerliche Recht: Die Anspruchsnorm und ihre Anwendung (2002)
5. Einführung in das Bürgerliche Recht: Das System des Bürgerlichen Rechts (2003)
II. Autonomie und Recht6. Privatautonomie und Verfassungsrecht (1999)
7. Private und öffentliche Autonomie: Zur Achtung des anderen im Recht (2001)
III. Gesetzliche Generalklauseln unter methodischem und systematischem Aspekt8. Die Konkretisierung von Generalklauseln durch den Zivilrichter am Beispiel der Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger (2000)
9. Empfiehlt sich die »Pflichtverletzung« als Generaltatbestand des Leistungsstörungsrechts? (2001)
10. Der anfängliche unbehebbare Sachmangel beim Stückkauf (2004)
IV. Methodenlehre und allgemeine Lehren des Rechts11. Die juristische Methode als der Weg zum Verstehen und Anwenden des Rechts (2001)
12. Methodenlehre, allgemeine Lehren des Rechts und Fall-Lösung (2001)
V. Zur Ausbildung und Berufspraxis13. Probleme einer europäischen Juristenausbildung (2006)
14. Praxis der Vertragsgestaltung und juristische Methodenlehre (2006)
VI. Phänomenologie und Recht15. Phänomenologie und Recht (2007)