Rechtswissenschaft

Methodenlehre zwischen Wissenschaft und Handwerk

Erstes Bielefelder Kolloquium
Hrsg. v. Susanne Hähnchen

2019. X, 123 Seiten.
64,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-156892-3
lieferbar
Auch verfügbar als:
Methodenlehre als Teil der Rechtstheorie ist Handwerkszeug und Wissenschaft zugleich. In der juristischen Ausbildung und Praxis wird sie jedoch vernachlässigt. Die Referenten und Diskussionsteilnehmer des ersten Bielefelder Kolloquiums stellten sich wichtige Fragen zur Selbstvergewisserung dieses Grundlagenfachs.
Die Methodenlehre stellt nach einhelliger Ansicht wichtiges juristisches Handwerkszeug bereit und ist das wissenschaftliche Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis, also zur Rechtsanwendung. Dennoch bemüht sich die Juristenausbildung zu stark um die Vermittlung von Einzelwissen und vernachlässigt die Grundlagenfächer einschließlich der Methodenlehre. Aber auch das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Praxis ist nicht ungetrübt. Im Zentrum des ersten Bielefelder Kolloquiums stand daher die Frage, was Methodenlehre heute leisten kann und was sie eigentlich bedeutet. Mehr handwerkliches Hilfsmittel oder (noch) echte Wissenschaft? Und welchen Einfluss hat letztere ggf. auf die Praxis, insbesondere auf die Gerichte? Diese Selbstvergewisserung erscheint wichtig, um die anstehenden Themen, u.a. des europäischen Rechts, angehen zu können. Der Tagungsband vereint die Referate und Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.
Inhaltsübersicht
Gerhard Otte: Grotius über Mathematik und Moral: Zur Abhängigkeit der (Rechts-) Wissenschaft von der Aristotelischen Logik – Klaus Adomeit: Meine Diskussion mit Säcker über die juristische Methodenlehre – Heinrich Honsell: Auslegung und Rhetorik – Sebastian A. E. Martens: Matthaeus Gribaldus Mopha, De methodo ac ratione studendi in iure. Reflektionen zur juristischen Methodenlehre zwischen Theorie und Praxis – Uwe Wesel: Iudex non calculat – Detlef Leenen: Methodenrecht – Bernd Rüthers: Welcher Methodenkanon sollte für die Rechtsprechung verbindlich sein? – Lena Kunz: Wertungsjurisprudenz und objektive Zurechnung im Zivilrecht. Der Einfluss von Karl Larenz auf die frühe Rechtsprechung des BGH
Personen

Susanne Hähnchen ist Professorin für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
https://orcid.org/0000-0001-8205-443X

Rezensionen

Für diesen Titel liegen noch keine Rezensionen vor.