Wie geht eine Rechtsordnung mit Regelungen um, die aus fremden Rechtsräumen stammen, also im Wege der Rezeption übernommen wurden? Matthias Veicht untersucht in seiner rechtsvergleichend-historischen Arbeit mehr als ein Jahrhundert chinesischer Rezeptionsgeschichte von 1900 bis heute.
Wie geht eine Rechtsordnung mit Regelungen um, die aus fremden Rechtsräumen stammen? Beispiele für solche Rechtsrezeptionen lassen sich in Ostasien zahlreich finden. Ausgehend von einer Klärung des Rezeptionsbegriffs untersucht Matthias Veicht die chinesische Rezeptionsgeschichte von 1900 bis heute. Dabei arbeitet er die mannigfaltigen ausländischen, u. a. die deutschen, schweizerischen und japanischen Einflüsse auf das chinesische Zivilrecht heraus. Er unterteilt die Rezeption in mehrere Phasen, wobei er jeweils die politischen und kulturellen Ausgangsbedingungen, die Gründe und Folgen der Rezeption erörtert. Den Abschluss bildet eine rechtsvergleichende Darstellung, die sich mit dem historischen, aber auch mit dem geltenden Vertrags- und Kaufrecht Deutschlands, Festlandchinas und Taiwans auseinandersetzt.
Inhaltsübersicht:
Einleitung: Forschungsfrage und MethodikA. Fragestellung und Gang der Untersuchung
B. Forschungsstand und Systematisierung der Quellen
C. Methodik
1. Kapitel: Die Vielschichtigkeit des RezeptionsbegriffsA. Der Begriff der ‚Rechtsrezeption'
B. Ursachen, Verlauf und Nachweis einer Rechtsrezeption
C. Das Erfordernis eines Rezeptionsobjekts
2. Kapitel: Die Rezeption kontinentaleuropäischen Privatrechts im China des 20. JahrhundertsA. Kulturelle Ausgangsbedingungen im kaiserlichen China vor der Rezeption
B. Die ‚erste Rezeption' in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
C. Die ‚fortlaufende Rezeption' auf Taiwan ab 1949
D. Die ‚erneute Rezeption' im China der ‚Reform und Öffnung' ab 1978
3. Kapitel: Überblick über das historische Vertrags- und Kaufrecht: eine exemplarische RezeptionsgeschichteA. BGB-1900
B. ZGE-1911 der Qing-Dynastie
C. ZGB-1930 der Republik
D. Exemplarische Rezeptionsgeschichte
4. Kapitel: Das Kaufrecht in Deutschland, Festlandchina und Taiwan de lege lataA. Gegenstand und Pflichtenprogramm des Kaufvertrags
B. Die Voraussetzungen der Mängelhaftung des Verkäufers
C. Die Rechtsbehelfe des Käufers
Schlussbetrachtung: Ein Jahrhundert RechtsrezeptionA. Zusammenfassung der Ergebnisse
B. Rück- und Ausblick