Rechtswissenschaft

Mario Schollmeyer

Selbstverantwortung und Geschäftsgrundlage

Zurechnung und Haftung bei Geschäftsgrundlagenstörungen gemäß § 313 BGB

2014. XXII, 491 Seiten.

Studien zum Privatrecht 36

144,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-153104-0
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Mario Schollmeyer entwickelt eine neue Nuance der Lehre der Geschäftsgrundlage. Entsprechend der Grundstruktur des deutschen Vertragsrechts, das an den Fortfall der vertraglichen Primärpflicht eine Schadensersatzpflicht knüpft, ist als Rechtsfolge der Geschäftsgrundlagenstörung eine Haftung der entlasteten Partei in Betracht zu ziehen.
Die Geschäftsgrundlagenlehre betrifft eine der 'ewigen Fragen' des Privatrechts – die Grenze des gegebenen Worts. Diese Frage ist nach § 313 BGB unter Bezugnahme auf die vertragliche und gesetzliche Risikoverteilung zu beantworten, erfordert also die Erforschung von Vorwerfbarkeit, Einstehenmüssen, Zurechnung. Unter diesem Blickwinkel entwickelt Mario Schollmeyer eine neue Nuance der Lehre der Geschäftsgrundlage. Entsprechend der Grundstruktur des deutschen Vertragsrechts, das an den Fortfall der Primärpflicht eine Schadensersatzpflicht knüpft, ist nach dem Verfasser als Rechtsfolge der beachtlichen Geschäftsgrundlagenstörung eine Haftung der entlasteten Partei in Betracht zu ziehen. Der Wortlaut des § 313 BGB sieht eine solche Haftung nicht vor. Die Geschäftsgrundlagenlehre wird daher im Wege der Rechtsfortbildung je nach Fallgestaltung um Haftungsvorschriften des Irrtumsrechts (§ 122 BGB) oder des Leistungsstörungsrechts (§§ 283, 284, 311a Abs. 2 BGB) ergänzt.
Personen

Mario Schollmeyer Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover, Nottingham, Columbia Law School; 2012 zweites Staatsexamen; 2013 Promotion an der Leibniz Universität Hannover; seit 2012 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Tijdschrift voor Europees en Economisch Recht — 2015, 167
In: Anuario de Derecho Civil — 2015, 1003–1005 (Francisco J. Andrés Santos)