Rechtswissenschaft
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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-161517-7
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Alle drei Bände von Stefan Haack zur Theorie des öffentlichen Rechts sind nun als Geamtpaket erhältlich.
Band I handelt von den subjektiven öffentlichen Rechten sind dem wesentlichen Merkmal des Rechtsstaats. Ihr Bestand unterscheidet die rechtsstaatliche Ordnung von normativen Strukturen in Diktaturen. Eine Theorie des öffentlichen Rechts, die diesen Namen verdient, lässt sich nur vom subjektiven Recht her entwickeln.
Band II: Was bleibt von der Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht?
Ausgehend von den Überlegungen des ersten Teils der Reihe »Theorie des öffentlichen Rechts« arbeitet Stefan Haack die Geschichte von Missverständnissen auf. Denn nicht alles, was man in der Vergangenheit als öffentliches Recht einstufen wollte, stellt sich bei reflektierter Betrachtung als solches dar. Anschließend untersucht er, welche dogmatischen Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn es um das gegenwärtige Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht geht. Wie lässt sich das juristische Denken gegen die Gefahr immunisieren, dass das öffentliche Recht gegen das Privatrecht ausgespielt wird?
Band III: Grundfragen einer juristischen Verfassungslehre
Wesentliche Probleme der Verfassungstheorie rühren daher, dass man seit langem dreierlei Dinge vermengt: die Verfassungsordnungen, die Verfassungsstatuten und das Verfassungsrecht. Verfassungsgeschichte, Verfassungsinterpretation und Verfassungsgerichtsbarkeit erscheinen von dieser Differenzierung her in neuem Licht.
Band I handelt von den subjektiven öffentlichen Rechten sind dem wesentlichen Merkmal des Rechtsstaats. Ihr Bestand unterscheidet die rechtsstaatliche Ordnung von normativen Strukturen in Diktaturen. Eine Theorie des öffentlichen Rechts, die diesen Namen verdient, lässt sich nur vom subjektiven Recht her entwickeln.
Band II: Was bleibt von der Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht?
Ausgehend von den Überlegungen des ersten Teils der Reihe »Theorie des öffentlichen Rechts« arbeitet Stefan Haack die Geschichte von Missverständnissen auf. Denn nicht alles, was man in der Vergangenheit als öffentliches Recht einstufen wollte, stellt sich bei reflektierter Betrachtung als solches dar. Anschließend untersucht er, welche dogmatischen Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn es um das gegenwärtige Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht geht. Wie lässt sich das juristische Denken gegen die Gefahr immunisieren, dass das öffentliche Recht gegen das Privatrecht ausgespielt wird?
Band III: Grundfragen einer juristischen Verfassungslehre
Wesentliche Probleme der Verfassungstheorie rühren daher, dass man seit langem dreierlei Dinge vermengt: die Verfassungsordnungen, die Verfassungsstatuten und das Verfassungsrecht. Verfassungsgeschichte, Verfassungsinterpretation und Verfassungsgerichtsbarkeit erscheinen von dieser Differenzierung her in neuem Licht.