Unkörperliche Güter, wie klassische Immaterialgüter, Energie, Informationen oder verkehrsfähige Forderungen, gewinnen zunehmend an praktischer Bedeutung. Es fehlt jedoch ein übergreifendes Konzept für ihre dogmatisch konsistente Einordnung in das System des Zivilrechts. Der Band zeigt dazu verschiedene Ideen auf, macht aber auch Probleme sichtbar.
Unkörperliche, das heißt sinnlich nicht wahrnehmbare Güter bestimmen zunehmend unsere Welt. Zu ihnen zählen nicht nur die klassischen Immaterialgüter, wie etwa patentierbare Erfindungen oder urheberrechtlich schutzfähige Werke, sondern auch Energie, Informationen in Form von Daten oder Software und nicht zuletzt verkehrsfähige Forderungen in Gestalt entmaterialisierter Finanzmarktprodukte. Das BGB kennt als Gegenstand einer umfassenden rechtlichen Zuweisung nur körperliche Güter, die als Sachen im Eigentum ihres Inhabers stehen. Unkörperliche Güter werden zum Teil durch andere zivilrechtliche Normen wie etwa das Recht des geistigen Eigentums (Immaterialgüterrecht) zugeordnet, zum Teil bleibt ihre Zuordnung aber auch ungeregelt. Das Recht der unkörperlichen Güter ist damit mehr als das klassische Immaterialgüterrecht. Was fehlt, ist ein übergreifender Ansatz, der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen unkörperlichen Güter ausleuchtet und auf dessen Grundlage sich möglicherweise ein konsistentes dogmatisches Konzept entwickeln lässt. Er muss über die Grenzen des geltenden deutschen Rechts hinausgehen, insbesondere die europäische Perspektive berücksichtigen, und sollte auch aktuellen Entwicklungen, die zur Entstehung neuer unkörperlicher Güter wie beispielsweise virtueller Gegenstände führen, Rechnung tragen. Die Autoren der Beiträge dieses Bandes gehen erste Schritte auf dem langen Weg zur Konstruktion eines solchen Konzepts. Dabei zeigen sie mögliche Bausteine ebenso wie potentielle Sollbruchstellen auf.
Inhaltsübersicht:
Vorwort der Herausgeber
Herbert Zech: Unkörperliche Güter im Zivilrecht. Einführung und Überblick -
Christian Baldus:
Res incorporales im römischen Recht -
Thomas Rüfner: Savigny und der Sachbegriff des BGB -
Stefan Enchelmaier: Unkörperliche Güter im Common Law -
Dário Moura Vicente: Unkörperliche Güter im romanischen Rechtskreis -
Alexander Peukert: »Sonstige Gegenstände« im Rechtsverkehr -
Fryderyk Zoll: Unkörperliche Güter im akademischen Entwurf des Gemeinsamen Referenzrahmens -
Eva Micheler: Wertpapierrecht und Sachbegriff. Zur dogmatischen Einordnung von Effekten -
Matthias Casper: Register statt Papier? -
Matthias Leistner: »Immaterialgut« als Flucht aus dem Sachbegriff? -
Gottfried Schiemann: Energie als Schutzgegenstand absoluter Rechte -
Andreas Spickhoff: Der Schutz von Daten durch das Deliktsrecht -
Michael Bartsch: Software als Schutzgegenstand absoluter Rechte -
Gerald Spindler: Der Schutz virtueller Gegenstände -
Matthias Lehmann: Anstelle eines Schlussworts