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Anna-Maria Brutscher
Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug
- am Beispiel des § 242 StGB
[Civil Law Accessoriness in Criminal Law in Circumstances with a Foreign Element - As Exemplified by Section 242 of the German Criminal Code.]
2014. XXIV, 433 Seiten. - Leinen
- lieferbar
- 978-3-16-152880-4
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Beschreibung
Die Berücksichtigung des Zivilrechts bei der Anwendung strafrechtlicher Tatbestände ist etwa beim Diebstahl nach § 242 StGB anerkannt. Diesen kann nur begehen, wer eine Sache wegnimmt, die nach zivilrechtlichen Vorschriften im Eigentum eines anderen steht und auf deren Übereignung er keinen fälligen und einredefreien Anspruch hat. Anna-Maria Brutscher diskutiert die Frage, inwieweit und nach welchem Maßstab ausländisches Zivilrecht Eingang in die strafrechtliche Beurteilung eines international gelagerten Sachverhalts finden darf und soll.