Theologie

Simon Hümmrich-Welt

Responsibility to Rebuild

Verantwortung zum Wiederaufbau von Post-Konflikt-Staaten

2016. XXII, 396 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 115

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ISBN 978-3-16-154465-1
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Post-Konflikt-Staaten stellen nicht nur eine potentielle Bedrohung für deren Bevölkerung dar, sondern können auch den internationalen Frieden gefährden. Die Responsibility to Rebuild fordert als Teilbereich der Responsibility to Protect von der internationalen Gemeinschaft Unterstützung beim Wiederaufbau von Post-Konflikt-Staaten ein, um zukünftige Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Simon Hümmrich-Welt zeigt, inwieweit eine solche Wiederaufbauverantwortung bereits Teil des geltenden Völkerrechtes ist.
In Staaten, die gerade einen bewaffneten Konflikt überstanden haben, ist das Risiko eines neuerlichen Gewaltausbruches meist hoch. Post-Konflikt-Staaten stellen daher nicht nur eine potentielle Bedrohung für deren Bevölkerung dar, sondern können auch den internationalen Frieden gefährden. Häufig versuchen deshalb andere Staaten oder die Vereinten Nationen diese Staaten mit friedenskonsolidierenden Maßnahmen zu unterstützen. Die 'Responsibility to Rebuild' ist ein Teilbereich des weiteren Konzeptes der 'Responsibility to Protect'. Sie fordert von der internationalen Gemeinschaft Unterstützung beim Wiederaufbau von Post-Konflikt-Staaten ein, um zukünftige Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Simon Hümmrich-Welt untersucht den Anwendungsbereich der 'Responsibility to Rebuild' innerhalb des Schutzverantwortungskonzeptes, zeigt, inwieweit eine solche Wiederaufbauverantwortung bereits Teil des geltenden Völkerrechtes ist, und stellt Entwicklungsperspektiven der 'Responsibility to Rebuild' dar.
Personen

Simon Hümmrich-Welt Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und der Université Lumière – Lyon 2; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik); derzeit Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Verfassung und Recht in Übersee — 2017, 326–327 (Lars Müller)
In: Die Öffentliche Verwaltung — 2016, 572 (Michael Fuchs)
In: Europa Ethnica — 2016, 36–37 (Peter Hilpold)