Rechtswissenschaft

Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß

Verbandsklage und Gruppenklage
Hrsg. v. Jürgen Basedow, Klaus J. Hopt, Hein Kötz u. Dietmar Baetge

unrevised e-book edition 2021; original edition 1999; 1999. XXXII, 527 Seiten.

Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht 66

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ISBN 978-3-16-160320-4
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Welchen Inhalt sollte das Recht der kollektiven Rechtsschutzinstrumente, insbesondere der Verbands- und Gruppenklage haben, und wie müßte es in verschiedenen Ländern und vor allem in Deutschland zukünftig neu gestaltet werden?
Die neue EG-Richtlinie vom 19.5.1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, ihr Recht der Verbandsklage zu ändern. Für das deutsche Prozeßrecht führt das zu der Frage, ob die neue Richtlinie Anlaß gibt, das Institut der Verbandsklage allgemeiner und möglicherweise in der Zivilprozeßordnung zu regeln. Für diese Entscheidung können ausländische Erfahrungen hilfreich sein. Die Autoren, deren Beiträge auf eine Gutachtenanfrage des Bundesministeriums der Justiz zurückgehen, untersuchen anhand der wichtigsten ausländischen Rechtsordnungen das Recht der kollektiven Rechtsschutzformen, insbesondere der Verbandsklage und der Gruppenklage, und beziehen auch die ökonomischen Grundlagen ein. Die Untersuchung mündet in 13 Empfehlungen, die im wesentlichen dahin gehen, eine allgemeine privatrechtliche, nicht auf den Bereich des Verbraucherschutzes beschränkte Verbandsklage auf Unterlassung einzuführen und in der Zivilprozeßordnung zu kodifizieren.
Inhaltsübersicht
Empfehlungen
1. Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß
Klaus J. Hopt und Dietmar Baetge: Rechtsvergleichung und Reform des deutschen Rechts. Verbandsklage und Gruppenklage
2. Die ökonomischen Grundlagen der Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß
Hans-Bernd Schäfer: Anreizwirkungen bei der Class Action und der Verbandsklage
3. Der individualistische Ansatz der Klagebefugnis und Versuche zu seiner Überwindung
Reinhard Ellger: Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im englischen Zivilprozeß
4. Internationale Erfahrungen mit der Verbandsklage
Hans-Jürgen Puttfarken und Nicole Franke: Die action civile der Verbände in Frankreich – Anastasia Papathoma-Baetge: Die Verbandsklage im griechischen Recht – Niels Frenk und Katharina Boele-Woelki: Die Verbandsklage in den Niederlanden – Eva-Maria Kieninger: Die Verbandsklage in Spanien
5. Internationale Erfahrungen mit der Gruppenklage
Dietmar Baetge und Stephanie Eichholtz: Die Class Action in den USA – Dietmar Baetge und Jörn Wöbke: Die Class Action im US-amerikanischen Börsenrecht – Birgit Bachmann: Die Class Action im kanadischen Recht – Peter Dopffel und Jens M. Scherpe: 'Grupptalan' – Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im schwedischen Recht
Personen

D. Baetge ist wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

Jürgen Basedow (1949–2023)
1997–2017 Director em. of the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law and Professor of Law, University of Hamburg.

Klaus J. Hopt ist Direktor emeritus des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Professor emeritus an der Universität Hamburg; vormals Richter am OLG Stuttgart.

Hein Kötz Geboren 1935; 1971–78 Professor an der Universität Konstanz; 1978–2000 Professor an der Universität Hamburg und Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; 2000–04 Gründungspräsident der Bucerius Law School.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Die Aktiengesellschaft — (1999), Nr. 10, S. R 452 (Prof. Dr. Assmann)
In: Transpatent Advobook — Internet 12.1.2001
In: GeneralCologneRe — 2001, Nr. 5, S. 183
In: Zeitschr.f.Zivilprozeß — Jg.114 (2001) H.2, S. 235 (Prof. Dr. Koch)
In: Neue Juristische Wochenschrift — (2000), Nr. 34, S. 2490–2491 (Prof.Dr.Dr.C.Roxin)
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) — Band 66 (2002), H.1, S. 171ff (Frau Prof. Stadler)