Rechtswissenschaft

Reimund Schmidt-De Caluwe

Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers

Staatstheoretische Grundlagen, dogmatische Ausgestaltung und deren verfassungsbedingte Vergänglichkeit

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 1999. XXII, 333 Seiten.

Jus Publicum 38

109,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-158101-4
lieferbar
Auch verfügbar als:
Reimund Schmidt-De Caluwe analysiert und kritisiert das Recht des Verwaltungsakts, das immer noch von der absolutistischen Staatsidee und der Lehre Otto Mayers beeinflußt wird. Er plädiert für eine Rekonstruktion auf demokratisch-rechtsstaatlicher Verfassungsgrundlage.
In keinem Bereich ist der Einfluß Otto Mayers Verwaltungsrechtslehre heute noch einflußreicher als im Recht des Verwaltungsakts. Die bekannte Aussage Otto Mayers »Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht« wird hier eindrucksvoll bestätigt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Verfassungslage kritisiert Reimund Schmidt-De Caluwe diesen Zustand. Er zeigt zunächst auf, daß das Verwaltungsrecht in seiner maßgeblich von Mayer gegen Ende des 19. Jahrhunderts geformten Ausprägung bis in die kleinsten Verästelungen hinein durch das Staatsverständnis des Konstitutionalismus bestimmt war. Für das Institut des Verwaltungsakts wird die Abhängigkeit der klassischen Lehre von obrigkeitsstaatlichen Prämissen sodann bis in seine dogmatischen Feinheiten dargestellt.
Reimund Schmidt-De Caluwe geht es nicht darum, Mayers Verdienste um das deutsche Verwaltungsrecht in Frage zu stellen. Seine Kritik gilt vielmehr der heutigen Rechtslehre, die die Mayerschen Strukturen konserviert, ohne die Veränderungen der staats- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten hinreichend zu berücksichtigen. Otto Mayers System des Verwaltungsrechts, das in seiner Erfindung des Verwaltungsakts ihren typischen Ausdruck fand, konnte letztlich über formal-rechtsstaatliche Ansätze nicht hinausführen, weil es auf einer absolutistisch und vorrechtlich begriffenen Staatsidee basierte. Ohne eine solche, heute indiskutable Verankerung verliert sein System und sein derzeit noch prägendes Verständnis des Verwaltungsakts jeglichen Halt. Reimund Schmidt-De Caluwe plädiert deshalb dafür, das Recht des Verwaltungsakts auf demokratisch-rechtsstaatlicher Verfassungsgrundlage zu rekonstruieren.
Personen

Reimund Schmidt-De Caluwe Geboren 1956; Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Gießen; 1987 zweite juristische Staatsprüfung; 1987–92 wiss. Mitarbeiter an der Universität Gießen; 1992 Promotion; 1992–98 wiss. Assistent an der Universität Gießen; 1998 Habilitation.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — Jg. 55, (2000), Nr. 17, S. 852 (Dr. Oliver Lepsius)
In: Der Landkreis — (2000), Nr. 5 (Prof.Dr. Henneke)
In: Europäische Zeitschr.d.öff.Rechts — Jg. 11, (1999); Nr. 4, S. 1862 (H.-M. Koopmann)
In: Zeitschr.f.Neuere Rechtsgeschichte — Jg.23 (2001), Nr.3/4, S.340ff (Manfred Stelzer)