Rechtswissenschaft

Patrick Hilbert

An welche Normen ist der Richter gebunden?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 68 () / Heft 3, S. 130-136 (7)

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Die Bindung der Judikative an »Gesetz und Recht« gemäß Art. 20 Abs. 3 GG lässt sich als eine umfassende Rechtsbindung verstehen, die auch hinsichtlich individueller Rechtsnormen aus privatrechtlichen Verträgen, Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen sowie Innenrecht besteht. Da sich für die unterschiedlichen Rechtsformen verschiedene Arten von Bindungen ausweisen lassen, ergibt sich ein Bild umfassender, aber differenzierter Rechtsbindung.
Personen

Patrick Hilbert Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth; 2014 Promotion; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung; Akademischer Rat a.Z. am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg; 2021 Habilitation ebenda; Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Münster.
https://orcid.org/0000-0002-6654-8752