Jochen Mohr, Michael Merkel
Anspruch auf Baulastbestellung aus bestehender Grunddienstbarkeit
BGH, Urteil v. 30.6.2023 – V ZR 165/22 (OLG Karlsruhe)
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 80 (2025) /
Heft 18,
S. 831-835
(5)
Publiziert 18.09.2025
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Der V. Zivilsenat des BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung mit der Bestimmung des Inhalts von Rechten und Pflichten aus dem Begleitschuldverhältnis der Grunddienstbarkeit und gibt das Kriterium des subjektiven Zwecks der Grunddienstbarkeit (zum Zeitpunkt ihrer Bestellung) auf. Jochen Mohr und Michael Merkel stimmen der Entscheidung zu, die zu einer Erhöhung des Verkehrs- und Vertrauensschutzes führe. Die Bestimmung des Umfangs der Grunddienstbarkeit entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des herrschenden Grundstücks wirke der Entwertung der auf dynamische Beurteilung angelegten Grunddienstbarkeit im Zeitverlauf entgegen.