Klaus Ferdinand Gärditz
Arzneimittelhaftung als Wissensproblem
BGH, Urteil v. 9.3.2026 – VI ZR 335/24 (OLG Koblenz)
Rubrik: Anmerkung: Arzneimittelrecht. Zivilprozessrecht
Publiziert 29.05.2026
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Eine unübersichtliche Zahl an Entscheidungen zur Arzneimittelhaftung im Zusammenhang mit Corona-Schutzimpfungen hat wiederholt rechtliche Unsicherheiten offenbart. Nun hat der BGH ein erstes Grundsatzurteil gefällt und einige Weichenstellungen vorgenommen, die für die Arzneimittelhaftung insgesamt von grundlegender Bedeutung sind. Klaus Ferdinand Gärditz zweifelt, ob der dabei eingeschlagene Weg, der stark auf den Sachverständigenbeweis vertraut, dem institutionellen Setting der Arzneimittelsicherheit und den praktischen Leistungsgrenzen des Zivilprozessrechts gerecht wird.