Klaus Ferdinand Gärditz

Arzneimittelhaftung als Wissensproblem

BGH, Urteil v. 9.3.2026 – VI ZR 335/24 (OLG Koblenz)
Rubrik: Anmerkung: Arzneimittelrecht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 11, S. 511-516 (6)
Publiziert 29.05.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0137
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Beschreibung
Eine unübersichtliche Zahl an Entscheidungen zur Arzneimittelhaftung im Zusammenhang mit Corona-Schutzimpfungen hat wiederholt rechtliche Unsicherheiten offenbart. Nun hat der BGH ein erstes Grundsatzurteil gefällt und einige Weichenstellungen vorgenommen, die für die Arzneimittelhaftung insgesamt von grundlegender Bedeutung sind. Klaus Ferdinand Gärditz zweifelt, ob der dabei eingeschlagene Weg, der stark auf den Sachverständigenbeweis vertraut, dem institutionellen Setting der Arzneimittelsicherheit und den praktischen Leistungsgrenzen des Zivilprozessrechts gerecht wird.